„Deutschland ist keine offene Gesellschaft“ Der chinesische Starkünstler Ai Weiwei lebt seit 2015 im Berliner Exil. Nun rechnet er mit Deutschland ab – und wirft dem Land vor, ihm mangele es an Respekt vor abweichenden Stimmen.

Laut Spiegel-online sowie des in der Tageszeitung „Die WELT“  abgedruckten Interviews,  rechnet der chinesische Künstler Ai Weiwei mit seinem deutschen Exil ab. Nachdem Ai in China mehrfach inhaftiert und wegen angeblicher Steuervergehen juristisch verfolgt worden war, fand er 2015 in Berlin Zuflucht. Nun will er Deutschland den Rücken kehren. Als Grund gibt Ai an, dass Deutschland keine offene Gesellschaft sei: „Es ist eine Gesellschaft, die offen sein möchte, aber vor allem sich selbst beschützt. Die deutsche Kultur ist so stark, sodass sie nicht wirklich andere Ideen und Argumente akzeptiert. Es gibt kaum Raum für offene Debatten, kaum Respekt für abweichende Stimmen.“

Was Ai Weiwei hier mit eigenen Worten nach nur vier Jahren in Berlin lebend beschreibt, hat 70 Jahre grundgesetzwidrigen Hintergrund:

»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.« Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG

Was für Nierhaus wohl 1996 nur in der Theorie existierte, war jedoch zu dem Zeitpunkt längst bundesdeutsche Realität geworden.

Entlarvend das folgenden Zitat vom 11.08.1950:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Schließlich schließt sich der Kreis im Jahr 2012, als im Deutschen Bundestag am Rednerpult der fragwürdige Abgeordnete Brüderle das Folgende laut und vernehmlich für alle zum Besten gab:

»Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, Freitag, 29. Juni 2012.

Der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim beschreibt den bundesdeutschen Zustand so, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)

Wer jetzt nach formellen Staatsakten sucht, die die These des längst existierenden unrechtsstaatlichen Systems Bundesrepublik Deutschland belegen, der sucht vergebens, denn die Ausübung des staatlichen Unrechtes findet unscheinbar statt. Nur wer genau hinschaut und wer vor allen Dingen weiß, wie es von Grundgesetzes wegen korrekt zu funktionieren hat, bemerkt es aber auch nicht auf den ersten Blick, denn es ist nicht nur unscheinbar, sondern auch ungeheuerlich, was sich ganz normale Menschen dann, wenn sie in den bundesdeutschen Staatsdienst eingetreten, plötzlich herausnehmen bzw. zu was sie sich animieren und auch missbrauchen lassen.

Nazi – Deutschland hat praktisch nie aufgehört zu existieren auch wenn es einem beim flüchtigen Hinschauen nicht sogleich in den Sinn kommt.

De facto wurde die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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