bundesdeutsche Staatsanwälte leisten nicht den zwingend erforderlichen Beamteneid – Fake News oder grundgesetz- und grundrechtefeindliche Wahrheit in der Bundesrepublik Deutschland

Fake News oder bundesdeutsche rechtsstaatswidrige Wahrheit seit dem Tag des Inkrafttretens des Deutschen Richtergesetzes vom 01.07.1962, dass nämlich die bundesdeutschen Staatsanwälte nicht mehr den von Grundgesetzes wegen zwingend vorgeschriebenen Beamteneid, sondern wie die Richter nunmehr den im Richtergesetz verankerten Richtereid leisten, obwohl Staatsanwälte alles andere als Richter sind als nämlich zugehörige Amtswalter der vollziehenden Gewalt. Sie schwören, dass sie das Richteramt ausüben werden, obschon sie keine Richter sind und auch keine werden.

Zwischen dem praktisch eidlosen Robenträger und dem Dienstherrn in Gestalt des Bundes und der Länder kommt kein grundgesetz- und / oder landesverfassungskonformes Dienst- und Treueverhältnis zustande, stattdessen maßt sich hier jemand ein Amt an und sein hoheitliches Handeln ist nichts weiter als null und nichtig.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise zu der Frage

„Ist ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt?“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes seit 70 Jahren denn auch immer noch – Fehlanzeige -.

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