ungültiges Landeswahlgesetz in Thüringen wegen dessen Verstosses gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG führte nicht nur zur nichtigen Landtagswahl am 27.10.2019, sondern auch zur nichtigen Wahl des Ministerpräsidenten am 05.02.2020, so schaut’s aus mit der Folge, dass Kemmerich von etwas nicht zurücktreten kann, was er trotz Annahme und Eidesleistung von Grundgesetzes wegen nicht übertragen bekommen hat

Am 06.02.2020 erklärt sich der mit den vermeintlichen Stimmen der nominell ihr Landtagsmandat ausübenden AfD-Abgeordneten nominell zum Thüringer Ministerpräsidenten im Rahmen der von Grundgesetzes wegen nichtigen Ministerpräsidentenwahl gewählte Spitzenfunktionär der FDP Kemmerich vor der Presse, dass er nach der gestrigen Annahme der Wahl nun sein Amt zurückgeben werde und die FDP – Fraktion die Auflösung des Landtages beantragen werde. Hier der vollständige Wortlaut:

Fakt ist, dass aufgrund des wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültige thüringische Landeswahlgesetz die Landtagswahl am 27.10.2019 nichtig gewesen ist mit der Folge, dass alle im Thüringer Landtag am 05.02.2020 zusammengekommenen „Parteisoldaten“ der SPD, Linke, Grüne, CDU, AfD und FDP keine wahlberechtigen Mandatsträger waren mit der Folge, dass die durchgeführte Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten in allen drei Wahlgängen nichtig gewesen ist mit der weiteren Folge, dass der die nach dem dritten Wahlgang angenommene Wahl Kemmerich (FDP) grundgesetzwidrig und somit bloß nominell das Amt des Ministerpräsidenten übertragen bekommen hat, daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Kemmerich im Landtag nach der von ihm erklärten Annahme vereidigt worden ist. Nichtig bleibt nämlich nichtig, so wie der Fisch vom Kopf stinkt.

Von diesem bloß nominell innehabenden Amt des Ministerpräsidenten Thüringens kann Kemmerich, der studierter Jurist zu sein behauptet, denn auch nicht zurücktreten, geschweige denn kann und darf er das grundgesetzwidrig angenommene Amt führen, auch nicht einmal kommissarisch.

Fakt ist, dass es sofortige Neuwahlen zu geben hat, die jedoch nur auf der Grundlage eines endlich grundgesetzkonformenen Landeswahlgesetzes in Thüringen und dann ist der ganze grundgesetzwidrige Spuk ad hoc vorbei für Thüringen, nicht jedoch für den seit 70 Jahren grundgesetzwidrig existierenden Deutschen Bundestag sowie aller übrigen bundesdeutschen Landtage, denn auch deren Wahlgesetze verstoßen samt und sonders gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und sind infolge dessen ex tunc ungültig. Das thüringische politische Beben ist von daher noch lange nicht gebannt, der bundesdeutsche grundgesetzgeborene Vulkan hat in Thüringen bisher ein bisschen bloß die Tische und Stühle sowie die politischen Mandatsträger vibrieren lassen.

Fakt ist sodann trotz aller anders lautenden Behauptungen, dass das Nazi-Pack sich nicht von der bedingungslosen Kapitulation am 08. Mai 1945 hat sonderlich beeindrucken lassen, klammheimlich und unscheinbar wurde und wird bis heute am Ziel, nämlich der Errichtung des Tausendjährigen Reich von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt samt der sog. etablierten politischen Parteien trotz „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt und Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Ministerpräsidentenwahl in Thüringen ist genauso nichtig wie die Landtagswahl vom 27.10.2019 in Thüringen nichtig ist, denn am Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG kommt kein grundrechtseinschränkendes Gesetz legal vorbei, ein solches bleibt ex tunc ungültig

Nichts weiter als ein absurdes staatspolitisches Schauspiel in Gestalt der von Grundgesetzes wegen komplett grundgesetzwidrigen Ministerpräsidentenwahl wurde am 05.02.2020 im Thüringer Landtag von Seiten der dort sich nach der bereits zum wiederholten Mal stattgefundenen grundgesetzwidrigen Landtagswahl am 29.10.2019 inzwischen versammelten lediglich nominell ihr Landtagsmandat ausübenden Abgeordneten der Linken, der Grünen, der SPD, der CDU, der FDP und AfD vor laufenden Kameras und Mikrophonen dargeboten.

Die Details bezüglich der grundgesetzwidrigen Landtagswahl(en) in Thüringen lesen sich unter

Thüringens Landtagswahl am 27.10.2019 nichtig, denn auch Thüringens Landeswahlgesetz verstößt seit eh und je gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) denn wo ein muss im Bonner Grundgesetz geschrieben steht, haben soll und kann keine Legitimation

Dem Einmaleins der Normenhierachie der Bundesrepublik Deutschland folgend, ist die Wahl eines Ministerpräsidenten in einem bundesdeutschen Landtag seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 nur dann grundgesetzkonform möglich, wenn zuvor eine grundgesetzkonforme Landtagswahl stattgefunden hat. Eine Landtagswahl muss von grundgesetzes wegen auf der Basis eines grundgesetzkonformen Landeswahlgesetzes erfolgt sein. Ist das Landeswahlgesetz wegen seines nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig, also am Wahltag bereits inexistent, so ist die Wahl nichtig, kein Kandidat hat das Abgeordnetenmandat grundgesetzkonform erlangt, der Landtag existiert bloß nominell, alles, was die grundgesetzwidrig ihr Mandat erlangt habenden Personen im  Landtag tun oder lassen, ist ex tunc nichtig und bleibt es auch.

So verhält es sich auch mit der Wahl eines Ministerpräsidenten, denn ein solcher kann nur von grundgesetzkonform gewählten Mandatsträgern in freier und geheimer Wahl gewählt werden.

Aufgrund dessen, dass nun die Landtagswahl in Thüringen am 27.10.2019 wegen des von Grundgesetzes wegen ungültigen thüringischen Landeswahlgesetzes nichtig gewesen und bis heute geblieben ist, ist auch die am 05.02.2020 im thüringischen Landtag vollzogene Wahl des Ministerpräsidenten nichtig und sie bleibt es von Grundgesetzes wegen auch.

Das die bekannt gewordenen Details, die zur von Grundgesetzes wegen bloßen Schein – Wahl des nominellen FDP-Abgeordneten Kemmerich geführt hat, den Schluss zulassen, dass, wenn es nützt, auch die Stimmen von Faschisten und bekennenden Anhängern der braunen Brut des Massenmörders Adolf Hitler nicht ausgeschlagen werden, um an die politische sowie vollziehende Macht zu gelangen und das ausgerechnet 75 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des NS-Terrorregimes am 08. Mai 1945, ist bemerkenswert, denn zeigt es doch die Durchtriebenheit derer bis heute, klammheimlich und unscheinbar auch nach 70 Jahren des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig gegen die bundesdeutsche Bevölkerung zu exekutieren.  Auch hierzu lesen sich die Details in diesem Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Alfred Bauer, der erste Leiter der Berlinale von 1951 bis 1976, war offenbar ein hochrangiger Beamter in der von den Nationalsozialisten geschaffenen Reichsfilmintendanz.

Folgt man der aktuellen Spiegelberichterstattung vom 29.01.2020, dann hat die braune Bande des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler noch weit in die Zeit der am 23.05.1949 auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes gegründeten Bundesrepublik Deutschland klammheimlich und unscheinbar gewirkt. Selbst nach 1976 ging es dann seit 1987 mit dem Alfred-Bauer-Filmpreis, auch bekannt als silberner Bär, bei der Berlinale weiter.

Vergleichbares kam in der jüngsten Vergangenheit auch bezüglich der Biografie des Gründers und ersten Präsidenten des Bundes der Steuerzahler und Gründer des Karl-Bräuer-Instituts Karl Bräuer heraus. Auch er war zu Zeiten des NS-Terrorregimes ein höchstdekorierter Nazi gewesen. Details lesen sich in der FAZ aus 2013 unter dem Titel Karl Bräuer ist nur noch belastende Geschichte“.

Fakt ist sodenn trotz aller anders lautenden Behauptungen, dass das Nazi-Pack sich nicht von der bedingungslosen Kapitulation am 08. Mai 1945 hat sonderlich beeindrucken lassen, klammheimlich und unscheinbar wurde und wird bis heute am Ziel, nämlich der Errichtung des Tausendjährigen Reich von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt samt der sog. etablierten politischen Parteien trotz „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt und Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

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NS-Personal rührte Glasscherben ins Essen von jüdischen Kindern, um sie innerlich verbluten zu lassen, mehr in „Die Kinder von Windermere“

Anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung des KZ und Vernichtungslagers Auschwitz am 27.01.1945 hier ein aktueller Filmtipp aus der ZDF-Mediathek mit dem Titel:

Die Kinder von Windermere

sowie

Die Kinder von Windermere, die Dokumentation

In der Annotation heißt es:

„Nach ihrer Befreiung aus den Konzentrationslagern werden die jüdischen Kinder an den Lake Windermere gebracht. Der deutsche Psychologe Oscar Friedmann betreut die Kinder dort einen Sommer lang, und sie lernen, mit ihren schlimmen Erfahrungen umzugehen.

Der Film trifft einen durchweg positiven Ton und rückt eine kleine Gruppe 13- bis 17-Jähriger in den Mittelpunkt: Arek Hershlikovicz (Tomasz Studzinski), Ben Helfgott (Pascal Fischer), Ike Alterman (Jakub Sprenger), Sala Feiermann (Anna Maciejewska), Salek Falinower (Jakub Jankiewicz) und Sam Laskier (Marek Wroblewski).

In einer geschützten Umgebung wird den traumatisierten Kindern wieder ein normaler, angstfreier und lebensbejahender Alltag gelehrt. Die Kinder lernen wieder, was es heißt, genug zu essen zu haben und allein in einem Zimmer zu schlafen. Außerdem lernen sie Englisch und bereiten sich mithilfe des einfühlsamen Trainers Jock Lawrence (Iain Glen) auf ein Fußballspiel mit den Einwohnern des Dorfes vor.

Jedoch ist die Vergangenheit immer präsent, und einige erfahren erst in England, dass ihre Familie vollständig ausgelöscht wurde. In Windermere lernen sie wieder, was es heißt, zu leben und wie viel Glück sie hatten, die Schrecken des Lagers zu überstehen.“

Fakt ist, dass das Nazi-Pack sich nicht von der bedingungslosen Kapitulation am 08. Mai 1945 hat sonderlich beeindrucken lassen, klammheimlich und unscheinbar wurde und wird bis heute am Ziel, nämlich der Errichtung des Tausendjährigen Reich von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt samt der sog. etablierten politischen Parteien trotz „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt und Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

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Hitlergruß und das Judenvergasen gutheißen führt grundgesetzkonform zur unehrenhaften Entlassung aus der Bundeswehr; die fortgesetzte Anwendung der grundgesetzwidrigen NS-Rechtsordnung samt grundgesetzwidrigen NS-Rechts seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ist seit dem 23.05.1949 nicht einmal umstritten

Aus dem Bericht des sog. Wehrbeauftragten der Bundeswehr Bartels  für das Jahr 2019 ist, wie die Tagesschau  vermeldet, das Folgende zu entnehmen:

„45 Soldaten wurden wegen extremistischer Verfehlungen vorzeitig entlassen. Einer der Betroffenen hatte gesagt: „Alle Juden müssten vergast werden.“ Ein anderer zeigte den verbotenen Hitler-Gruß.“

Von Grundgesetzes wegen hat braunes Gedankengut in der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland absolut nichts zu suchen, unehrenhafte Rausschmisse sind sodann auch die einzig grundgesetzkonforme Folge.

Wer nun aufgrund dessen jedoch glaubt, dass die Bundesrepublik Deutschland der auf dem Boden des Bonner Grundgesetz zu existieren habende Rechtsstaat ist, der irrt.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

 

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Auschwitz, Holocaust, millionenfacher Massenmord und das verlogene bundesdeutsche öffentliche Gedenken auf den Punkt gebracht

Wünschenswert wäre es, wenn Henryk M. Broder  auch das Folgende verkündet hätte oder würde, denn wissen wird er es längst:

Auch 73 Jahre nach der sowohl inter omnes als auch inter partes ergangenen „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des All. franz. Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt wird in der Bundesrepublik Deutschland entscheidungs- und grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert dank ihrer eigenen bis heute gelebten und 1926 im Machwerk „Mein Kampf“ des Massenmörders postulierten granitenen Dummheit und wohl dem Traum eines nahezu jeden Einzelnen immer noch von der Angehörigkeit zur Herrenrasse, der der Endsieg noch immer gebührt.

Sodann ist das Folgende von ausschlaggebender Bedeutung:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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verlogenes Deutschland seit dem 23.05.1949, Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes nämlich ausnahmslos Fehlanzeige, so schaut’s aus

Dank oder wegen der granitenen dummen bundesdeutschen Bevölkerung geht es bis heute munter weiter trotz der bedingungslosen Kapitulation des NS-Terrorregimes des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und das unscheinbar.

Selbst die Opfer, z.B. die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau, wollen bis heute nicht wahrhaben, dass die Täter von damals in der Mehrzahl unbehelligt in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur weiter gelebt, sondern auch im Geiste des NS-Terrorregimes gewirkt haben mit der Folge, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsstaat seit dem 23.05.1949 ist, den das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos gebietet. Die bundesdeutschen etablierten politischen Parteien sowie die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bekämpfen bis heute systematisch das sie zwingend bindende Bonner Grundgesetz. Die Grundrechteträger sind grundgesetzwidrig zu Menschen minderen Rechts gemacht, unscheinbar, um ihnen bedarfsweise grundgesetzwidrig den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten zu bereiten, heißt, man beraubt und plündern sie zugunsten der bis heute grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts gegen die Bevölkerung exekutierenden bundesdeutschen öffentlichen Gewalt, der sog. etablierten politischen Parteien und ihres grundgesetzfeindlichen Anhangs.

Wer es detaillierter wissen will, liest diesen Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung, Ermittlungen gegen den ehemaligen Innenminister Italiens und jetzigen Senator Salvini werden weitergeführt, in Deutschland undenkbar, weil es den Amtsmissbrauch als Straftatbestand seit dem 15.06.1943 nicht mehr gibt

Der Deutschlandfunk vermeldet heute:

„In Italien hat ein Senatsausschuss für die Aufhebung der Immunität des früheren Innenministers Salvini gestimmt.

Damit darf gegen den jetzigen Senator weiter wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ermittelt werden. Für die Aufhebung der Immunität stimmten nur Mitglieder der rechtsgerichteten Lega, deren Vorsitzender Salvini ist. Die Regierungsparteien hatten die Abstimmung boykottiert. Sie werfen Salvini vor, sich als Opfer darzustellen, um bei der bevorstehenden Regionalwahl am Wochenende in Emilia-Romagna zusätzliche Stimmen zu gewinnen.

Hintergrund der Ermittlungen sind Vorwürfe gegen Salvini, der im vergangenen Sommer als Innenminister mehrere Tage lang verhindert hatte, dass Flüchtlinge von einem Schiff der italienischen Küstenwache an Land gehen konnten. Nach Ansicht des zuständigen Militärtribunals war das illegal.“

In der Bundesrepublik Deutschland braucht sich seit dem 23.05.1949 kein Mandats- oder Amtsträger vor Ermittlungen gegen ihn wegen Amtsmissbrauches sorgen, denn seit dem 15.06.1943 ist der Straftatbestand des Amtsmissbrauches noch von den Nazis aus dem deutschen Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen worden und wohl aus gutem Grund wurde er bis heute nicht wieder im StGB aufgenommen, denn ohne Gesetz auch keine Strafe.

Wer diesbezüglich mehr wissen will, weil er es z.B. nicht für möglich hält, dass dem in der Bundesrepublik Deutschland noch immer seit dem 15.06.1943 so ist, der findet hier im Blog alles diesbezüglich Wissenswerte.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Knöllchen und Radarmessungen rechtswidrig, wenn sie nicht von Hoheitsträgern stammen; grundgesetzwidrige Gesetze und grundgesetzwidrige Verwaltungsakte sowie Gerichtsentscheidungen werden trotz ihrer von Grundgesetzes wegen existierenden Ungültigkeit seit dem 23.05.1949 gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig gnadenlos vollstreckt

Bundesdeutsche Kommunen dürfen keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom Montag hervor. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat zugewiesen. Dieses staatliche Gewaltmonopol beziehe sich auf den fließenden und den ruhenden Verkehr.

Hoheitliche Aufgaben dürfen nicht durch private Dienstleister durchgeführt werden. Eventuelle Verfahren gegen Verkehrsteilnehmer müssen eingestellt werden, da die zugrunde liegenden Beweise einem „absoluten Beweisverwertungsverbot“ unterlägen. Im November hatte das OLG bereits in einer Grundsatzentscheidung erklärt, Städte und Gemeinden dürften Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nicht Firmen übertragen. (Die Details lesen sich hier)

Wie es um den seit dem 23.05.1949 nicht wirklich grundgesetzkonform installierten bundesdeutschen Rechtsstaat aussieht, steht in diesem Blog geschrieben. Unter anderem auch die Tatsache, dass bereits die erste Bundestagswahl am 14. August 1949 nichtig gewesen ist, weil das erste bundesdeutsche Wahlgesetz wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig gewesen und bis heute geblieben ist. Nicht anders ist es um sämtliche Landeswahlgesetze seit damals bestellt. Auch die verstoßen alle gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und sind von daher automatisch ungültig mit der Folge, dass sämtliche Landtagswahlen nach dem 23.05.1949 bis heute nichtig sind mit der weiteren Folge, dass alle Landesregierungen seitdem grundgesetzwidrig und dementsprechend bloß nominell im Amt waren bzw. immer noch sind. Im nachgeordneten Bereich der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sieht es nicht anders aus, auch dort walten nur nominelle Amtsträger ihres grundgesetzwidrig erlangten Amtes mit der Folge, dass sämtliches hoheitliches Handeln nicht nur grundgesetzwidrig, sondern auch ex tunc nichtig ist, war und bleiben wird. Dank der granitenen dummen Bevölkerung hat diese diese seit dem 23.05.1949 nach und nach etablierte Grundgesetzwidrigkeit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bis heute nicht bemerkt und will sie wohl auch nicht wirklich bemerken, geschweige denn im Lichte des Art. 20 Abs. 2 GG formell beenden, denn man hat sich in der tatsächlich grundgesetzwidrig herrschenden Wohlfühldiktatur trefflich eingerichtet, mehrheitlich jedenfalls.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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seit dem grundgesetzwidrigen Versprechen am 15.01.1951 seitens des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer, bundesdeutsche Finanzbeamte und Zöllner sind persönlich unantastbar, sind alle bundesdeutschen Finanzbeamten grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt, wenn sie zugunsten des grundgesetzwidrigen Systems Bundesrepublik Deutschland die Bevölkerung berauben und ausplündern

Am 15. Januar 1951 eröffnete der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer im nordrhein – westfälischen Siegburg die Bundesfinanzschule an der bis heute der höhere Dienst der Bundes- und Landesfinanzverwaltung ausgebildet wird. Weiterlesen

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