Auschwitz, Holocaust, millionenfacher Massenmord und das verlogene bundesdeutsche öffentliche Gedenken auf den Punkt gebracht

Wünschenswert wäre es, wenn Henryk M. Broder  auch das Folgende verkündet hätte oder würde, denn wissen wird er es längst:

Auch 73 Jahre nach der sowohl inter omnes als auch inter partes ergangenen „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des All. franz. Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt wird in der Bundesrepublik Deutschland entscheidungs- und grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert dank ihrer eigenen bis heute gelebten und 1926 im Machwerk „Mein Kampf“ des Massenmörders postulierten granitenen Dummheit und wohl dem Traum eines nahezu jeden Einzelnen immer noch von der Angehörigkeit zur Herrenrasse, der der Endsieg noch immer gebührt.

Sodann ist das Folgende von ausschlaggebender Bedeutung:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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