Hitlergruß und das Judenvergasen gutheißen führt grundgesetzkonform zur unehrenhaften Entlassung aus der Bundeswehr; die fortgesetzte Anwendung der grundgesetzwidrigen NS-Rechtsordnung samt grundgesetzwidrigen NS-Rechts seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ist seit dem 23.05.1949 nicht einmal umstritten

Aus dem Bericht des sog. Wehrbeauftragten der Bundeswehr Bartels  für das Jahr 2019 ist, wie die Tagesschau  vermeldet, das Folgende zu entnehmen:

„45 Soldaten wurden wegen extremistischer Verfehlungen vorzeitig entlassen. Einer der Betroffenen hatte gesagt: „Alle Juden müssten vergast werden.“ Ein anderer zeigte den verbotenen Hitler-Gruß.“

Von Grundgesetzes wegen hat braunes Gedankengut in der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland absolut nichts zu suchen, unehrenhafte Rausschmisse sind sodann auch die einzig grundgesetzkonforme Folge.

Wer nun aufgrund dessen jedoch glaubt, dass die Bundesrepublik Deutschland der auf dem Boden des Bonner Grundgesetz zu existieren habende Rechtsstaat ist, der irrt.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

 

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