prokrastiniert = aufgeschoben oder vertagt nennt es die polnische Kolumnistin Margarete Stokowski, die überfällige Entnazifizierung der Deutschen; grundrechte-netzwerk.de beschreibt seit Langem die immer noch sowohl in der Gesellschaft aber auch bundesdeutschen öffentlichen Gewalt und politischen Parteien herrschenden brauen Strukturen des NS-Terrorregimes trotz Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949

Am 25.02.2020 wartet der SPIEGEL mit einer Kolumne der Margarete Stokowski unter dem Titel „Entnazifizierung jetzt!“ auf. Zitat:

„Deutschland hat seine vollständige Entnazifizierung gründlich prokrastiniert. Es wird Zeit, die Sache nachzuholen. Denn sonst wird es nach Hanau bei weiteren rechtsextremen Anschlägen genau so weitergehen wie immer“

„Ein richtig guter erster Schritt wäre, sich daran zu erinnern, was mit Entnazifizierung ursprünglich mal gemeint war: Unter anderem, dass Leute mit Nazi-Gesinnung keine wichtigen Ämter mehr haben dürfen. Inwiefern das geklappt hat, kann man unter anderem daran sehen, dass heute im Bundestag immer noch jemand sitzen kann, der mal gesagt hat, Deutsche hätten „das Recht, stolz zu sein auf Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“. Oder daran, dass in den Ermittlungen in Sachen „NSU 2.0″ die Spur zu mehreren Polizeibeamten führte.“

Wahre Worte, die die in Polen geborene Kolumnistin Margarete Stokowskida formuliert hat. Aber das Alles reicht nach 75 Jahren bezüglich des gewaltsamen Endes der NS-Herrschaft am 08./09. Mai 1945 längst noch nicht, denn die Spatzen pfeifen es seit mindestens 70 Jahren, also mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1945 immer wieder von den Dächern dieser nichts weiter als bisher Bananenrepublik, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Viele relevante Details der vorsätzlich begangenen Versäumnisse lesen sich hier im Blog, denn Nazi-Deutschland hat bis heute nicht aufgehört zu existieren.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für prokrastiniert = aufgeschoben oder vertagt nennt es die polnische Kolumnistin Margarete Stokowski, die überfällige Entnazifizierung der Deutschen; grundrechte-netzwerk.de beschreibt seit Langem die immer noch sowohl in der Gesellschaft aber auch bundesdeutschen öffentlichen Gewalt und politischen Parteien herrschenden brauen Strukturen des NS-Terrorregimes trotz Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949

wie grundgesetzfeindlich ist facebook.com, denn facebook.com schreibt am 24.02.2020, der Link grundrechte-netzwerk.de verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards und kann daher nicht geteilt werden

Am 20.02.2020 teilte das amerikanische Unternehmen facebook.com einem seiner facebook-user schriftlich mit, dass der Link „grundrechte-netzwerk.de“ nicht geteilt werden kann, da dieser Link gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt. Details wurden keine genannt.

facebook.com erklärt sich mit dieser Selbstauskunft für grundgesetzfeindlich, denn wenn der Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 gegen die Gemeinschaftsstandards von facebook.com verstoßen, können die Betreiber von facebook.com nicht auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehen, sie müssen sich als Feinde des Bonner Grundgesetzes betrachten lassen.

Mark Zuckerberg und seine Freunde sollten einmal dringend in der Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis nehmen:

„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Aus der  GrundrechtefibelVoll in Ordnung – unsere Grundrechte“ wo es von Seiten der Länderkultus- und Innenminister erhellend heißt, möge man von Seiten Mark Zuckerberg und facebook.com das folgende Zitat zur Kenntnis nehmen:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

Mark Zuckerberg und facebook.com müssen zur Kenntnis nehmen, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Bleibt schließlich noch die Frage, wie es eigentlich um Mark Zuckerbergs Treue zur amerikanischen Verfassung bestellt ist?

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für wie grundgesetzfeindlich ist facebook.com, denn facebook.com schreibt am 24.02.2020, der Link grundrechte-netzwerk.de verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards und kann daher nicht geteilt werden

FDP kriegt in Hamburg die Quittung und landet unter 5%; die Bürgerschaftswahl in HH ist wegen des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Wahlgesetzes aber auch nichtig und betrifft damit auch alle anderen Parteien und Mandate sowie den Hamburger Senat

Der NDR vermeldet in seinem Landesprogramm „Hamburg Journal“ am 24.02.2020 um 19.30 h, in Gestalt seines Redakteurs Torsten Hapke, dass die FDP mit nur 4,9% an der 5%-Hürde gescheitert sein wird, nachdem man im Wahllokal in HH-Langenhorn den Zählfehler vom Wahlsonntag zugunsten der Grünen korrigiert habe. Die Spitzenkandidatin Der Hamburger FDP Anna von Treuenfels soll dagegen ihr Direktmandat in HH-Blankenese errungen haben und aufgrund dessen in die Bürgerschaft einziehen als dann fraktionslose Mandatsträgerin.

Fakt ist jedoch, dass aufgrund des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige Hamburger Wahlgesetz niemand grundgesetzkonform mandatiert ist, die Bürgerschaft denn auch nur nominell existieren wird, ebenso wird auch der zukünftige Hamburger Senat nur nominell existieren, denn auf der Basis eines von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen Wahlgesetzes ist die Wahl vom 23.02.2020 nichtig, die Mandate nicht regulär errungen.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für FDP kriegt in Hamburg die Quittung und landet unter 5%; die Bürgerschaftswahl in HH ist wegen des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Wahlgesetzes aber auch nichtig und betrifft damit auch alle anderen Parteien und Mandate sowie den Hamburger Senat

25. April 2020 CDU-Sonderparteitag zwecks Vorsitzwahl; vor 100 Jahren gründete sich am 25. April in Niedersachsen die DSP als Vorläuferpartei der NSDAP, bloß Zufall oder ein Signal

Am 24.02.2020 (am 24.02.1920, also genau vor 100 Jahren, unterzeichnete der spätere Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler das erste NSDAP – Parteiprogramm) verkündet die CDU in Berlin gegenüber der Presse, dass auf einem Sonderparteitag am 25. April über den CDU-Parteivorsitz entschieden werden soll.

Vor dem Hintergrund, dass in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert wird, stellt sich bezüglich des benannten Sonderparteitagdatums 25.04.2020 die Frage, ob es da eventuell um ein unscheinbares Zeichen gehen könnte, denn wenn man zurückschaut, dann fällt das Datum 25. April 1920 auf, wurde doch damals auf einem Parteitag in Niedersachsen die Deutschsozialistische Partei (DSP) gegründet, die als Vorläufer und Wegbereiter der NSDAP gilt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für 25. April 2020 CDU-Sonderparteitag zwecks Vorsitzwahl; vor 100 Jahren gründete sich am 25. April in Niedersachsen die DSP als Vorläuferpartei der NSDAP, bloß Zufall oder ein Signal

am 24.02.2020 jährt sich das bis heute noch in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der etablierten politischen Parteien klammheimlich befolgte NSDAP-Parteiprogramm

Heute, am 24.02.2020, jährt sich das NSDAP – Parteiprogramm mit der Unterschrift des späteren Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler zum 100. Mal.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

An diesem grundgesetzwidrigen Zustand wirken bis heute alle im Bundestag und den 16 Landtagen sitzenden politischen Parteien und Gruppierungen unverblümt mit.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für am 24.02.2020 jährt sich das bis heute noch in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der etablierten politischen Parteien klammheimlich befolgte NSDAP-Parteiprogramm

ungültiges Hamburgisches Wahlgesetz und zu dumm zum Zählen, jedenfalls bei der Auszählungen von FDP-Stimmen in HH-Langenhorn

Fakt ist, dass das Hamburgische Wahlgesetz zur Hamburgischen Bürgerschaft ebenso wie die übrigen Landeswahlgesetze in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Bundeswahlgesetz wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig ist mit der zwingenden Folge, dass auch die Bürgerschaftswahl vom 23.02.2020 nichtig ist und nichtig bleibt, egal wer da mit viel viel Stimmen gewählt worden sein soll und ebenso ist es egal, wie hoch die Wahlbeteiligung am 23.02.2020 in Hamburg gewesen ist.

Dass sodann noch die zugunsten der FDP sowie der Grünen im Wahlkreis HH-Langenhorn am 23.02.2020 abgegebenen Stimmen aller Wahrscheinlichkeit nach beim Auszählen (Hamburg FDP verliert Stimmen durch Auszählungsfehler) vertauscht worden sind, ändert nichts an der Tatsache, dass kein einziges Mandat grundgesetzkonform am 23.02.2020 in Hamburg dank des ungültigen Hamburgischen Wahlgesetzes erlangt worden ist, denn aus einer nichtigen Wahl aufgrund eines ex tunc ungültigen Wahlgesetzes sind gültige Mandate nicht zu erlangen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

An diesem grundgesetzwidrigen Zustand wirken bis heute alle im Bundestag und den 16 Landtagen sitzenden politischen Parteien und Gruppierungen unverblümt mit.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für ungültiges Hamburgisches Wahlgesetz und zu dumm zum Zählen, jedenfalls bei der Auszählungen von FDP-Stimmen in HH-Langenhorn

Stegners (SPD) Forderung: „AfD-Funktionäre gehören nicht in den öffentlichen Dienst“ ist unvollständig, denn kein Grundgesetzfeind gehört in den bundesdeutschen öffentlichen Dienst sowie in kein bundesdeutsches Parlament

Nach dem Terrorakt in Hanau lässt sich SPD-Stegner am 22.02.2020 wie folgt zitieren:

„AfD-Funktionäre haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, sagte der Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag, Ralf Stegner dem „Handelsblatt“ (Samstag). Wer der Partei angehöre, identifiziere sich mit einer völkischen, nationalistischen, rechtsextremen Politik, die mit ihrer rassistischen Hetze „maßgebliche Mitverantwortung für den Rechtsterrorismus in Deutschland“ trage. „Mit dieser demokratiefeindlichen Grundhaltung kann man nicht gleichzeitig im öffentlichen Dienst und damit in einem besonderen Treue- und Loyalitätsverhältnis für einen Staat tätig sein, zu dessen Grundwerten die Menschenwürde, Meinungs- und Religionsfreiheit, Pressefreiheit und das Gleichheitsgebot, Rechtsstaatsgebot und das Gewaltmonopol des Staates gehören.“

Fakt ist, dass es mit der Demokratiefeindlichkeit nicht alleine getan ist. Wer wie die etablierten politischen Parteien seit 70 Jahren den Inhalt und die Wirkweise des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht nur ignoriert, sondern das Bonner Grundgesetz inhaltlich bekämpft, hat weder in den bundesdeutschen Parlamenten noch in der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt irgendetwas zu suchen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

An diesem grundgesetzwidrigen Zustand wirken bis heute alle im Bundestag und den 16 Landtagen sitzenden politischen Parteien und Gruppierungen unverblümt mit.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Stegners (SPD) Forderung: „AfD-Funktionäre gehören nicht in den öffentlichen Dienst“ ist unvollständig, denn kein Grundgesetzfeind gehört in den bundesdeutschen öffentlichen Dienst sowie in kein bundesdeutsches Parlament

Hamburger Bürgerschaftswahl ist heute schon nichtig, denn das Hamburger Wahlgesetz verstößt gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist von daher ex tunc bereits ungültig

Ebenso wie das Bundeswahlgesetz verstößt auch das Hamburgische Wahlgesetz gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist infolgedessen ungültig mit der Folge, dass alle Bürgerschaftswahlen in Hamburg bis heute nichtig waren und auch die Bürgerschaftswahl am 23.02.2020 ist heute bereits nichtig.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Hamburger Bürgerschaftswahl ist heute schon nichtig, denn das Hamburger Wahlgesetz verstößt gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist von daher ex tunc bereits ungültig

in Thüringen wird das freie Abgeordnetenmandat gemäß Art. 38 GG von Die Linke, Grüne, SPD und CDU völlig konterkariert

Das Bonner Grundgesetz als auch in Thüringen ranghöchste Rechtsnorm wird derzeit vom bis heute immer wieder grundgesetzwidrig gewählten Thüringer Landtag aufgrund des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Thüringischen Landeswahlgesetzes mit der einzigen unausweichlichen Folge von nichtigen Thüringer Landtagswahlen noch weiter der Lächerlichkeit preis gegeben und zwar von denen, die da von sich behaupten, aufgrund der letzten Landtagswahl im Oktober 2019 mandatiert worden zu sein.

Im Augenblick verbreiten die bundesdeutschen das Bonner Grundgesetz wenig bis gar nicht vorrangig betrachtenden Medien, dass sich die SED-Nachfolgepartei zum Selbstzweck ihres Bodo Ramelow mit den Grünen und der SPD sowie der CDU abspricht, um Ramelow am 04.03.2020 nun doch zum Thüringischen Ministerpräsidenten zu bestimmen, denn von einer geheimen und freien Wahl kann und darf hier nicht die Rede sein.

Ob da das Thüringische Landeswahlgesetz wegen dessen fortgesetzten Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc immer noch ungültig ist oder nicht, spielt weder in Thüringen noch sonstwo in der Bundesrepublik Deutschland irgendeine Rolle. Das Gebaren aller bundesdeutschen etablierten politischen Parteien dient einzig und allein dem Selbstzweck.

Dank der bis heute granitenen dummen bundesdeutschen Bevölkerung wird dieser grundgesetzwidrige politische Zustand jedoch weiter andauern.

»Sollte uns der Sprung in die große Macht nicht gelingen, dann wollen wir unseren Nachfolgern wenigstens eine Erbschaft hinterlassen, an der sie selbst zugrunde gehen sollen. Das Unglück muß so ungeheurlich sein, daß die Verzweiflung, der Wehruf und Notschrei der Massen trotz aller Hinweise auf uns Schuldige sich gegen jene richten muß, die sich berufen fühlen, aus diesem Chaos ein neues Deutschland aufzubauen. Das ist meine letzte Berechnung.« Goebbels letzter Tagebucheintrag

Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt.

Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für in Thüringen wird das freie Abgeordnetenmandat gemäß Art. 38 GG von Die Linke, Grüne, SPD und CDU völlig konterkariert

mit Blick auf Hanau muss man wissen: In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Das Bonner Grundgesetz läuft was seine unverbrüchlichen Rechtsbefehle gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt anbelangt, spätestens seit dem 15.06.1949 bereits leer.

Der Rechtsstaat, den das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland einzig und allein zulässt, ist auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 noch immer nicht installiert worden und das vorsätzlich. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für mit Blick auf Hanau muss man wissen: In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.