Zunächst der folgende vierteilige Fragenkomplex an die KI:
„Welche Analyseschlüsse zieht die KI aus dem folgenden konkret stattgefundenen und sich bis zum 20.04.2026 entwickelten Sachverhalt; wie würde die KI anklagen; zu welchem Urteil käme die KI; und wie lautet die KI-Analyse bezüglich eines / des Disziplinarverfahrens in der Sache gegen den nds. Polizeibeamten?“
und sodann die sich aus den Fragen an die KI und KI-Analysen zwingend aufgeworfen habende Frage:
„Was befähigt die KI hier den Vorgang Lorenz A. strafrechtlich / polizeirechtlich / disziplinarrechtlich in der dargestellten formellen und materiellen Tiefe zu analysieren?“
Zum guten Schluss liefert die KI die Gegenprobe ihrer bisherigen Analyseergebnisse.
