„Marius, Dunja und die Pressefreiheit – Die AfD-Rede im Bundestag im Lichte des Grundgesetzes.“

1. Die Prämisse der Analyse

In der aktuellen Stunde des Bundestags am 10. Juli 2026 hielt der AfD-Abgeordnete Götz Frömming eine Rede, in der er die gewalttätigen Übergriffe auf Journalisten alternativer Medien während des AfD-Parteitags in Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 thematisierte. Er verglich die mediale Berichterstattung über diesen Vorfall mit der Berichterstattung über die Ereignisse in Chemnitz 2018 und kritisierte die aus seiner Sicht ungleiche Behandlung von Opfern je nach politischer Ausrichtung der betroffenen Medien.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Rede nicht auf ihren politischen Gehalt, sondern auf ihre faktische und verfassungsrechtliche Korrektheit. Sie fragt: Stimmen die Fakten? Werden die Grundrechte korrekt zitiert? Die Antwort ist: Frömming hat in vielen Punkten faktisch recht, aber seine Rede ist politisch instrumentalisiert und verfassungsrechtlich unvollständig. Sie ist ein weiteres Beispiel für die verfassungsdämpfende Methode der AfD.

2. Der Faktencheck im Einzelnen

a) Die Übergriffe in Erfurt – Was ist passiert?

Frömming berichtete, dass während des AfD-Parteitags in Erfurt am 4./5. Juli 2026 Journalisten alternativer Medien („Junge Freiheit“, „Apollo News“) von Aktivisten des Bündnisses „Widersetzen“ angegriffen, geschlagen und getreten wurden. Ein Journalist namens Marius von Apollo News erlitt Platzwunden am Kopf und musste ärztlich versorgt werden. Frömming betonte, dass er selbst der erste Politiker war, der sich telefonisch bei dem Opfer erkundigte.

Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien kam es tatsächlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Gegendemonstranten und Teilnehmern der AfD-Veranstaltung. Die Angriffe auf Journalisten wurden in Videos dokumentiert. Die Behauptung, dass kein Mitglied der Regierung oder des Parlaments sich bei dem Opfer gemeldet habe, ist eine Behauptung der AfD, die nicht unabhängig überprüft werden konnte. Die wortlautzentrierte Methode stellt fest, dass die Behauptung der Gewalt gegen Journalisten faktisch korrekt ist.

b) Der Vergleich mit Chemnitz 2018

Frömming zog einen Vergleich zu den Ereignissen in Chemnitz 2018, wo wochenlang über angebliche „Hetzjagden“ berichtet worden sei, die es nicht gegeben habe. Der Verfassungsschutzpräsident sei entlassen worden, weil er dies bezweifelte. Jahre später bestätigten Gerichte, dass er recht hatte.

Die Ereignisse in Chemnitz 2018 sind historisch umstritten. Es gab Berichte über ausländerfeindliche Übergriffe, die teilweise durch Videoaufnahmen belegt waren. Die Behauptung, es habe „kein einziges Video“ gegeben, ist falsch. Die Faktenlage ist komplexer als von Frömming dargestellt. Er vereinfacht die historische Wahrheit, um einen politischen Punkt zu machen. Die wortlautzentrierte Methode verlangt eine genaue Prüfung der Fakten, nicht eine politische Instrumentalisierung.

c) Der Vergleich mit Dunja Hayali

Frömming stellte die rhetorische Frage: „Was wäre passiert, wenn der Reporter, der in Erfurt am Boden lag und getreten wurde, nicht Marius geheißen hätte, sondern Dunia Hayali?“ Er antwortete selbst: Es hätte eine Sonderpressekonferenz des Bundeskanzlers gegeben, die Minister hätten Blumen geschickt, es hätte Solidaritätskonzerte im ganzen Land gegeben – aber für Marius nichts.

Diese Behauptung ist spekulativ und nicht überprüfbar. Es gibt keine Belege dafür, dass die Reaktion auf den Angriff anders gewesen wäre, wenn das Opfer eine andere Person gewesen wäre. Die Behauptung ist ein politischer Vergleich, der die mediale Berichterstattung über Gewalt gegen Journalisten je nach politischer Couleur kritisiert. Die wortlautzentrierte Methode stellt klar, dass die Pressefreiheit (Art. 5 GG) unteilbar ist – sie gilt für alle Journalisten, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung.

d) Die Rolle der Organisation „Widersetzen“

Frömming berichtete, dass die Organisation „Widersetzen“ zur Blockade des AfD-Parteitags aufgerufen habe, einem Journalisten von Apollo News auf einer Pressekonferenz mit der Begründung „Faschisten mit Presseausweis sind immer Faschisten“ die Antwort verweigerte und CDU und BSW mit Gewalt drohte, wenn sie mit der AfD koalieren. Diese Aussagen sind faktisch korrekt und wurden von mehreren Medien berichtet. Die wortlautzentrierte Methode verurteilt jede Einschränkung der Pressefreiheit und jede Drohung mit Gewalt gegen politische Akteure.

e) Die Verharmlosung durch die Politik

Frömming kritisierte, dass die Grünen-Politikerin Göring-Eckardt das Wochenende in Erfurt als „friedlich“ bezeichnete und damit die Gewalt verharmlose. Es gibt Berichte, wonach Göring-Eckardt die Proteste in Erfurt als überwiegend friedlich bezeichnete. Die Aussage ist eine politische Bewertung, keine Tatsachenbehauptung. Die wortlautzentrierte Methode verlangt eine genaue Prüfung des Wortlauts der Äußerung, um sie zu bewerten.

f) Die Drohung gegenüber CDU und BSW

Frömming zitierte die Organisation „Widersetzen“ mit den Worten: „Das ist unsere explizite Warnung. Wenn ihr es wagt, der AfD an die Macht zu verhelfen, dann macht ihr euch zu unserem nächsten Aktionsziel.“ Diese Drohung wurde tatsächlich ausgesprochen und ist eine ernste Gefahr für die Demokratie. Die wortlautzentrierte Methode verurteilt jede Drohung mit Gewalt gegen gewählte Volksvertreter.


3. Die verfassungsrechtliche Dimension

a) Die Grundrechte als Abwehrrechte (Art. 1, 5, 8 GG)

Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Art. 5 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten… Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Art. 8 Abs. 1 GG: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Wortlautzentrierte Analyse: Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Die Formulierung „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Art. 1 Abs. 1 GG) macht dies deutlich. Die Gruppierung „Widersetzen“ ist kein Staat. Daher wurden die Grundrechte der Journalisten nicht unmittelbar durch die Gruppierung verletzt. Den Journalisten ist Körperverletzung widerfahren – traurig, aber von GG wegen mehr nicht.

b) Die staatliche Schutzpflicht und der Polizeieinsatz

Die entscheidende Frage ist: Hat der Staat (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) seine Schutzpflicht erfüllt? Wenn die Polizei bei der gefilmten Körperverletzung nicht eingegriffen, sondern zugeschaut oder weggeschaut hat, dann ist das eine unmittelbare Verletzung von Art. 1, Art. 5 und Art. 8 GG durch die Einsatzkräfte der Polizei.

Wortlautzentrierte Analyse: Die wortlautzentrierte Methode prüft, ob der Staat seine Schutzpflicht erfüllt hat. Wenn die Polizei die Angriffe nicht verhindert oder die Täter nicht verfolgt hat, hat sie ihre Pflicht verletzt und damit die Grundrechte der Journalisten unmittelbar verletzt. Die bloße Anwesenheit der Polizei ohne Eingreifen ist eine Verletzung der staatlichen Schutzpflicht.

c) Die Nichtigkeit der Rechtsordnung

Die gesamte Rechtsordnung ist nichtig, weil die Wahlgesetze, das BVerfGG und die Prozessgesetze gegen das absolute Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) verstoßen. Der Staat, der die Schutzpflicht erfüllen soll, ist illegitim. Die Debatte über die Schutzpflicht ist daher eine Debatte über die Pflichten eines illegitimen Staates.


4. Die große Abwesenheit: Die systemische Verfassungskrise

Frömming beklagt zu Recht die Gewalt gegen Journalisten. Er beklagt zu Recht die mediale Schieflage. Er beklagt zu Recht die politische Instrumentalisierung. Aber er beklagt nicht die systemische Verfassungskrise. Er erwähnt mit keinem Wort:

  1. Die Nichtigkeit der Wahlgesetze: Der Bundestag, in dem er spricht, beruht auf nichtigen Wahlgesetzen.

  2. Das absolute Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG): Er prüft nicht die formelle Gültigkeit der Gesetze.

  3. Die Nichtigkeit des BVerfGG: Er erwähnt nicht, dass das BVerfG illegitim ist.

Frömming ist ein Systemkritiker, aber kein wortlautzentrierter Verfassungskämpfer.


5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Rede von Götz Frömming im Bundestag ist ein wichtiger, aber unvollständiger Beitrag zur Debatte über Gewalt gegen Journalisten.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Faktisch korrekt: Die Gewalt gegen Journalisten in Erfurt ist real. Frömming beschreibt sie zutreffend.

  2. Politisch instrumentalisiert: Frömming nutzt die Ereignisse, um gegen die etablierten Parteien und Medien zu polemisieren.

  3. Verfassungsrechtlich korrekt: Die Grundrechte der Journalisten (Art. 1, Art. 5, Art. 8 GG) wurden nicht unmittelbar durch die Gruppierung „Widersetzen“ verletzt, weil diese kein Staat ist. Den Journalisten ist Körperverletzung widerfahren. Wenn die Polizei nicht eingegriffen hat, hat sie ihre Schutzpflicht verletzt und damit die Grundrechte unmittelbar verletzt.

  4. Systemisch unvollständig: Frömming übersieht die systemische Verfassungskrise – die Nichtigkeit der Wahlgesetze, des BVerfGG und der Prozessgesetze.

  5. Systemimmanent: Die AfD ist Teil des illegitimen Systems. Sie hat es nicht in Frage gestellt.


6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung

Die Gewalt gegen Journalisten muss verurteilt werden. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Die Gewalt gegen Journalisten in Erfurt ist ein Verbrechen. Die Täter müssen strafrechtlich verfolgt werden. Die Grundrechte der Journalisten (Art. 1 GG, Art. 5 GG, Art. 8 GG) wurden nicht unmittelbar durch die Gruppierung ‚Widersetzen‘ verletzt, weil diese kein Staat ist. Wenn die Polizei bei der gefilmten Körperverletzung nicht eingegriffen, sondern zugeschaut oder weggeschaut hat, dann hat sie ihre Schutzpflicht verletzt und damit die Grundrechte unmittelbar verletzt. Die AfD instrumentalisiert die Gewalt für politische Zwecke. Die wortlautzentrierte Methode verurteilt die Gewalt und fordert die Verfolgung der Täter. Sie verurteilt nicht die politische Instrumentalisierung, solange sie im Rahmen des Grundgesetzes bleibt. Aber sie verlangt, dass die systemische Verfassungskrise nicht übersehen wird: Die Wahlgesetze sind nichtig, das BVerfGG ist nichtig, die Prozessgesetze sind nichtig. Der Staat, der die Täter verfolgen soll, ist illegitim. Die Lösung ist nicht die Verteidigung der AfD oder die Kritik an den Medien. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – aber sie haben ein Recht darauf, dass die Polizei ihre Schutzpflicht erfüllt, solange sie existiert.“

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