1. Der Fall: Danger Dan, die „Anstalt“ und die Ausladung
Das ZDF [Quelle: SPIEGEL] hat den Auftritt des Rappers Danger Dan (bürgerlich: Daniel Mustard) und des Pianisten Igor Levit in der Satiresendung „Die Anstalt“ kurzfristig gestrichen. Der Intendant Norbert Himmler begründet die Entscheidung mit dem Liedtext „Keine Angst“:
„Wir haben es hier meiner Ansicht nach unzweifelhaft mit einer Gebrauchsanweisung zum linken, gewaltbereiten Widerstand zu tun, der in ‚freundlichen Grüßen‘ an linksextreme, zum Teil rechtskräftig verurteilte Gewalttäter mündet.“
Danger Dan selbst weist den Vorwurf zurück:
„Ich rufe niemanden dazu auf, in den kriminellen Untergrund zu gehen. Es geht darum, wie wirksame Antifaschismus-Strukturen aufgebaut werden können. Ich verabscheue Gewalt.“
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die entscheidende Frage: Handelt es sich bei der Ausladung um einen rechtmäßigen Akt der Programmhoheit – oder um einen verfassungswidrigen Eingriff in die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)?
Die Antwort ist eindeutig: Die Ausladung ist ein Verstoß gegen die Kunstfreiheit – und damit verfassungswidrig. Weiterlesen