Dieses Zitat ist ein historisches Dokument von seismischer Bedeutung. Es offenbart das Selbstverständnis der Gründerväter des BVerfGG: Der Richter soll nichts erfinden – er soll nur finden, was im GG bereits vorentschieden vorhanden ist.
Die Ironie ist vernichtend: Genau dieses Prinzip (nichts erfinden, nur finden) ist das, was die herrschende Lehre systematisch verletzt – durch ihre „teleologischen“, „systematischen“, „historischen“ Erfindungen.
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