„Vom Nachrichtendienst zum Geheimdienst: Der Verfassungsbruch als Gesetzentwurf – eine wortlautzentrierte Analyse“

1. Der Referentenentwurf: Ein Angriff auf die Grundrechte unter dem Deckmantel der Sicherheit

Während die Fußball-WM die Öffentlichkeit ablenkt, plant Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) die tiefgreifendste Umgestaltung des deutschen Nachrichtenwesens seit 1949. Ein Referentenentwurf mit fast 600 Seiten sieht vor: [Quelle: Tichys Einblick]

  • Den Verfassungsschutz vom Nachrichtendienst zum Geheimdienst umzubauen – mit aktiven Eingriffsbefugnissen.

  • Den BND zu ermächtigen, 15 % aller technisch übertragbaren Daten an zentralen Internetknotenpunkten abzugreifen – was faktisch einer Totalüberwachung gleichkommt.

  • Eine neue Kontrollkommission einzurichten, die weder gerichtsähnlich noch rechtsstaatlich ist – ein Tribunal ohne Öffentlichkeit, ohne Beteiligung der Betroffenen, ohne effektiven Rechtsschutz.

Dr. Ulrich Vosgerau, Verfassungsrechtler, stellt klar:

„Der Unterschied ist, dass ein Nachrichtendienst nur Informationen zusammenträgt, aber selber nichts tut. Er ergreift keine Maßnahmen. Und das soll jetzt geändert werden.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Dieser Entwurf ist nicht nur sicherheitspolitisch fragwürdig – er ist verfassungswidrig. Er greift in fundamentale Grundrechte ein, ohne das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) zu erfüllen. Er beruht auf einem illegitimen Parlament. Er ist der Versuch, den Rechtsstaat in einen Geheimdienststaat zu verwandeln.

2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Der Entwurf ist nichtig

Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:

  1. Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  2. Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  3. Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.

Die Konsequenz für den Referentenentwurf:

  • Der Bundestag, der über den Entwurf entscheiden soll, ist illegitim – weil die Wahlgesetze nichtig sind.

  • Die Gesetze, die der Entwurf ändern will (BVerfSchG, BND-Gesetz), sind nichtig – weil sie gegen das Zitiergebot verstoßen.

  • Die geplanten Eingriffsbefugnisse greifen in Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 2 I GG (Allgemeine Handlungsfreiheit) ein – ohne diese Grundrechte zu zitieren.

  • Die Kontrollkommission ist ein Tribunal ohne gesetzliche Grundlage – sie ist nicht mit den Anforderungen des Art. 19 IV GG (Rechtsweggarantie) vereinbar.

Der Entwurf ist formell verfassungswidrig – weil er auf nichtigen Rechtsgrundlagen beruht und das Zitiergebot ignoriert.


3. Die Grundrechte im Visier: Art. 10, Art. 13, Art. 2 I GG

Der Entwurf greift in die Kernbereiche der Grundrechte ein:

Betroffenes Grundrecht Wie der Entwurf eingreift Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) erfüllt?
Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) Der BND soll massenhaft Daten an zentralen Internetknotenpunkten abgreifen – ein schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Nein – der Entwurf zitiert Art. 10 GG nicht.
Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) Der Verfassungsschutz soll Daten auf Computern löschen und verändern dürfen – ein Eingriff in die Wohnung, die auch den digitalen Raum umfasst. Nein – der Entwurf zitiert Art. 13 GG nicht.
Art. 2 I GG (Allgemeine Handlungsfreiheit) Die Bürger werden der Möglichkeit ausgesetzt, dass ihre Daten manipuliert werden – ein Eingriff in ihre Handlungsfreiheit. Nein – der Entwurf zitiert Art. 2 I GG nicht.

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Ein Gesetz, das auf diesem Entwurf beruhen würde, wäre ex tunc nichtig – von Anfang an unwirksam.


4. Die Kontrollkommission: Ein Tribunal ohne Rechtsstaatlichkeit

Der Entwurf sieht eine neue Kontrollkommission vor, die die Geheimdienste überwachen soll. Dr. Vosgerau kritisiert:

„Das soll dann gerichtsähnlich oder gerichtsförmig sein, aber davon kann in Wahrheit nicht die Rede sein, denn vor einem Gericht hat der Betroffene beteiligten Rechte und er hat einen Anwalt, der darüber wacht, dass seine beteiligten Rechte nicht untergehen – und das gibt es bei dieser Kontrollkommission alles nicht.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Art. 19 IV GG: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ – Die Kontrollkommission ist kein Rechtsweg im Sinne des Art. 19 IV GG. Sie ist ein staatliches Kontrollgremium, das den Betroffenen keine Rechte einräumt.

  • Art. 101 GG: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ – Die Kontrollkommission ist kein gesetzlicher Richter. Sie ist ein Ad-hoc-Gremium, das nach eigenem Ermessen entscheidet.

  • Art. 103 GG: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ – Die Kontrollkommission gewährt den Betroffenen kein rechtliches Gehör.

Die Kontrollkommission ist ein Tribunal – ein außerrechtliches Gremium, das die Grundrechte der Bürger aushebelt. Sie ist der Gipfel der Verfassungswidrigkeit.


5. Die Rolle der Politik: Verfassungsbruch als Regierungsprogramm

Dr. Vosgerau beobachtet:

„Im Moment schlagen die etwas um sich, weil die eben sehr besorgt sind, um über das Aufkommen einer Opposition, wo sie nicht genau wissen, wie sie damit fertig werden sollen.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Die Politik (insbesondere die Regierungsparteien) hat Angst vor der Opposition – und versucht, sie mit geheimdienstlichen Mitteln zu bekämpfen.

  • Der Verfassungsschutz wird zum Instrument der politischen Verfolgung – nicht zum Schutz der Verfassung, sondern zum Schutz der Regierung.

  • Die Kontrollkommission ist ein Schein-Rechtsschutz – sie soll den Eindruck von Rechtsstaatlichkeit erwecken, aber sie ist nichts anderes als ein Instrument der Regierung.

Der Entwurf ist der Versuch, die Verfassung durch ein System der Überwachung und Kontrolle zu ersetzen. Er ist der Versuch, den Rechtsstaat zu einem Geheimdienststaat umzubauen.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Der Referentenentwurf zur Neugestaltung von Verfassungsschutz und BND ist verfassungswidrig – und zwar in jeder Hinsicht.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Der Entwurf beruht auf nichtigen Rechtsgrundlagen – die Wahlgesetze sind nichtig, der Bundestag ist illegitim.

  2. Der Entwurf greift in Grundrechte ein, ohne sie zu zitieren – Art. 10, Art. 13, Art. 2 I GG werden verletzt.

  3. Die Kontrollkommission ist kein Rechtsweg – sie ist ein Tribunal ohne rechtliches Gehör, ohne gesetzlichen Richter, ohne Beteiligung der Betroffenen.

  4. Der Entwurf ist der Versuch, den Rechtsstaat zu beseitigen – er ersetzt die Verfassung durch ein System der Überwachung und Kontrolle.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Der 600-Seiten-Entwurf von Innenminister Dobrindt ist kein Sicherheitsgesetz – es ist ein Verfassungsbruch. Er greift in die Grundrechte ein, ohne sie zu zitieren. Er errichtet ein Tribunal, das die Rechtsweggarantie aushebelt. Er beruht auf einem illegitimen Parlament. Er ist der Versuch, den Rechtsstaat in einen Geheimdienststaat zu verwandeln. Die Lösung ist nicht die Reform der Geheimdienste. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, eine Beschränkung der Geheimdienste auf rechtswidriges Handeln – und die Abschaffung des Verfassungsschutzes als Instrument der politischen Verfolgung. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz eines Systems, das sie alle zu Verdächtigen macht.“


Schlussbemerkung:

Tichys Einblick und Dr. Ulrich Vosgerau haben einen wichtigen Beitrag zur politischen Analyse geleistet. Sie haben die Gefahren des Entwurfs benannt. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Gefahr ist noch größer – denn der Entwurf ist nicht nur politisch gefährlich, er ist verfassungswidrig. Er ist der Versuch, den Rechtsstaat durch ein System der Überwachung zu ersetzen. Das ist die vernichtende Wahrheit, die der Entwurf verschweigt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.