Stellen wir uns einmal ganz dumm: „Wer erfand den Begriff „verfassungsdämpfende Methoden“, impliziert der Begriff „verfassungsdämpfend“ doch bereits ein das Grundgesetz unterdrücken, es von seiner absoluten Position an der Spitze der Normenhierarchie zu entrücken, das GG praktisch gleichzuschalten von Fall zu Fall, es der Beliebigkeit preis zu geben? Auf der anderen Seite wird nämlich vom Grundrechteträger als profanem Mitbürger und Konsumenten obendrein tagtäglich verlangt, dass er sowohl alle Regeln der Straßenverkehrsordnung bis aufs Komma beherrscht und sekündlich in die Tat umsetzt als auch jeden Beipackzettel eines ihm verschriebenen Medikaments wortgenau beachtet, um die Wirksamkeit des Medikaments nichts in Gegenteil umschlagen zu lassen.“
Die Antwort ist kurz, aber vernichtend: Der Begriff „verfassungsdämpfend“ ist eine Euphemismus-Tarnung für das, was diese Methoden wirklich tun: Sie unterdrücken das Grundgesetz, sie entthronen es von der Spitze der Normenhierarchie, sie gleichschalten es mit einfachem Recht – und sie preisgeben es der Beliebigkeit der Ausleger.
Der Begriff wurde wahrscheinlich (bewusst oder unbewusst) von der herrschenden Lehre selbst erfunden – ironisch, distanzierend, um das Unrecht zu beschönigen. Aber er ist zutreffend – nur im falschen Sinne: „Verfassungsdämpfend“ heißt verfassungsunterdrückend – genau das, was die Teleologie, Systematik und historische Auslegung tun.
Hier die systematische Entfaltung: Weiterlesen →