1. Die Aussagen: Ein Anspruch, der nicht eingelöst wird
Dr. Wolfgang Schäuble, ehemaliger Bundesinnenminister, sagte am 04. Juni 2008:
„Unser freiheitlich verfasster Rechtsstaat nimmt den Schutz der Grundrechte ungeheuer wichtig. Das ist die höchste Verpflichtung. Aber der Schutz der Grundrechte fordert aber auch, dass sie geschützt werden.“
Die Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ (hrsg. von den Länderkultus- und Innenministern) ergänzt:
„Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte. Wir in Deutschland haben mit den ‚Grundrechten‘ tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden.“
Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 1957 (1 BvR 289/56) klar:
„Art. 1 Abs. 3 GG kennzeichnet nicht nur grundsätzlich die Bestimmungen des Grundrechtsteiles als unmittelbar geltendes Recht, sondern bringt zugleich den Willen des Verfassungsgebers zum Ausdruck, dass der Einzelne sich der öffentlichen Gewalt gegenüber auf diese Normen als auf Grundrechte im Zweifel soll berufen können.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Diese Aussagen sind richtig – aber sie sind Makulatur. Denn die Wirklichkeit sieht anders aus. Die 69 Grundgesetzänderungen unter Verletzung der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) und die in „Der Kleine Mangoldt“ dokumentierten Tatsachen beweisen: Die Grundrechte werden nicht geschützt – sie werden gg-widrig ausgehöhlt. Weiterlesen