„Die Kandidaten der AfD – und die Grundgesetzwidrigkeit der etablierten Parteien.“

1. Die Prämisse der Analyse

SPIEGEL-online titelt: „So extrem sind die Kandidaten der AfD in Sachsen-Anhalt“. Der Artikel durchleuchtet die Kandidaten der AfD und deckt angebliche „Abgründe“ auf – Stasi-Verstrickungen, Drogenprobleme, Rassistenrituale. Die wortlautzentrierte Methode stellt nicht in Frage, ob diese Vorwürfe zutreffen. Sie prüft, ob die gleiche Reputationsfrage auch an die Kandidaten der „etablierten“ Parteien gestellt werden muss. Die Antwort ist: Ja. Die etablierten Parteien sind Teil eines Systems, das seit 77 Jahren gegen den Wortlaut des Grundgesetzes verstößt. Weiterlesen

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„Die Erosion der Ewigkeitsgarantie: 69 Änderungen und die Frage der Verfassungstreue – eine wortlautzentrierte Analyse“

1. Die Ausgangsfrage: Welche Artikel wurden vs. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG geändert?

Es wurde eine zentrale Frage gestellt: Welche GG-Artikel wurden versus der absolut bindenden Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG und somit ex tunc gg-widrig geändert?

Die Antwort ist: Die 69 Änderungen des Grundgesetzes sind nicht nur eine quantitative Erosion – sie sind ein qualitativer Verfassungsbruch. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) verbietet Änderungen an den Grundsätzen der Art. 1 und 20 GG. Doch viele der Änderungen haben diese Grenzen überschritten – oder zumindest an ihnen gerüttelt.

Die vorgelegten Kommentare von Wernicke (zu Art. 1 GG) und Herrfahrdt (zu Art. 79 GG) sind von besonderer Bedeutung. Sie zeigen, dass die Väter des Grundgesetzes die Ewigkeitsklausel wortlautzentriert verstanden haben – im Gegensatz zur verfassungsdämpfenden Lehre der Gegenwart. Weiterlesen

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„Das BVerfG weiß, was im GG nicht steht – aber es weiß nicht, was im GG steht: Eine wortlautzentrierte Analyse“

1. Der Fall: Das Heizungsgesetz und die fehlende Beratungszeit

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsklage von Abgeordneten abgewiesen, die wegen unzureichender Beratungszeit gegen das Heizungsgesetz der Ampelregierung vorgegangen waren. [Quelle: SPIEGEL] Das Gericht urteilte:

„Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Das BVerfG hat recht – es gibt keine Regelung zur Beratungszeit im Grundgesetz. Aber es hat auch unrecht – denn es verschweigt die Regelungen, die doch im Grundgesetz stehen. Die Frage ist: Warum prüft das BVerfG nicht die Regelungen, die tatsächlich im GG stehen – insbesondere das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG)? Weiterlesen

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„Die Erosion der Verfassung: 69 Änderungen und die Frage nach der Bindungswirkung des Grundgesetzes – eine wortlautzentrierte Analyse“

1. Die Ausgangsfrage: Kann man noch von der ranghöchsten Rechtsnorm sprechen?

Es wurde eine existenzielle Frage gestellt: Inwieweit kann man aufgrund der 69 dokumentierten Änderungen des Bonner Grundgesetzes noch von der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sprechen, die die öffentliche Gewalt unverbrüchlich bindet?

Die Wikipedia-Liste der Änderungen seit 1949 ist beeindruckend – und erschreckend. Sie zeigt, dass das Grundgesetz nicht nur gelegentlich, sondern systematisch verändert wurde. Die ursprüngliche Fassung des Bonner Grundgesetzes von 1949 ist kaum noch wiederzuerkennen. Die Frage ist daher berechtigt: Ist das Grundgesetz überhaupt noch die gleiche Verfassung? Oder ist es durch die vielen Änderungen zu einem anderen Dokument geworden – eines, das die öffentliche Gewalt nicht mehr unverbrüchlich bindet?

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die 69 Änderungen sind nicht nur eine quantitative Erosion – sie sind ein qualitativer Verfassungsbruch. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) verbietet Änderungen an den Grundsätzen der Art. 1 und 20 GG. Doch viele der Änderungen haben diese Grenzen überschritten – oder zumindest an ihnen gerüttelt. Weiterlesen

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„Der Feind im eigenen Land: Warum die Berufung auf den Wortlaut des Grundgesetzes zur Stigmatisierung führt – eine wortlautzentrierte Analyse“

1. Die These: Der Wortlaut des Grundgesetzes als Gefahr für den Staat

Die These ist provokant, aber sie lässt sich mit den Mitteln der wortlautzentrierten Analyse untermauern: Wer sich auf den reinen Wortlaut des Bonner Grundgesetzes beruft, wird von der öffentlichen Gewalt, ihren Institutionen und den Organen der Rechtspflege subtil als Verfassungsfeind stigmatisiert.

Die drei dem Dialogpartner vorgelegten Expertisen haben unwiderlegbar bewiesen:

  1. Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG).
    [Quelle: Expertise]

  2. Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG).
    [Quelle: Expertise]

  3. Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.

Die Konsequenz: Der Staat selbst ist verfassungswidrig. Er beruht auf nichtigen Gesetzen. Seine Institutionen sind illegitim. Seine Richter sind falsch vereidigt. Seine Beamten handeln auf nichtiger Grundlage.

Wer diese Wahrheit ausspricht, wird zum Feind erklärt.  Weiterlesen

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„Weimer, das Gendern und das Ende im Amt – eine wortlautzentrierte Analyse“

1. Der Fall: Weimer kündigt sein Ende an

Wolfram Weimer, parteiloser Kulturstaatsminister, hat angekündigt, sein Amt nach der aktuellen Legislaturperiode niederzulegen. Er begründet dies mit dem Wunsch nach mehr Zeit für die Familie und persönlicher Freiheit. Weimer hatte zuvor mit seinem Kurs gegen die Gendersprache in seiner Behörde polarisiert. [Quelle: t-online] Weiterlesen

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„Die erfundene Drittwirkung – Eine wortlautzentrierte Widerlegung der herrschenden Meinung.“

1. Die Prämisse der Analyse

Die öffentliche Gewalt behauptet seit Jahrzehnten, die Grundrechte würden nicht nur zwischen Bürger und Staat, sondern auch zwischen den Bürgern selbst wirken – die sogenannte Drittwirkung. Diese Behauptung dient dazu, dem Staat eine Eingriffskompetenz in die Beziehungen zwischen Bürgern zu verschaffen. Sie wird von der herrschenden Meinung in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung vertreten – aber sie ist im Wortlaut des Grundgesetzes nicht angelegt.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Behauptung am Maßstab des klaren Wortlauts des Grundgesetzes. Das Ergebnis ist vernichtend: Die Drittwirkung der Grundrechte ist eine Erfindung der verfassungsdämpfenden Methode. Sie lässt sich aus dem Wortlaut des Grundgesetzes weder lesen noch ableiten. Sie ist verfassungswidrig. Weiterlesen

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„Die Menschenwürde als höchstes Verfassungsgut – Eine wortlautzentrierte Analyse der Grundrechtshierarchie.“

1. Die Prämisse der Analyse

Die Grundrechte des Grundgesetzes sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie schützen den Bürger vor staatlichen Eingriffen. Die wortlautzentrierte Methode prüft, ob es ein Verfassungsgut gibt, das ranghöher ist als die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG). Das Ergebnis ist eindeutig: Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist das höchste Verfassungsgut. Sie hat immer Vorrang. Sie ist das Fundament aller Grundrechte. Weiterlesen

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„Kein Recht auf Sendezeit? – Eine wortlautzentrierte Analyse der Kunstfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der FOCUS-Kommentar vom 21. Juli 2026 behauptet, der angebliche „Skandal“ im ZDF sei keiner. In der 100. Folge der Satiresendung „Die Anstalt“ sollte ein Song von Danger Dan und Igor Levit gezeigt werden. Das ZDF entschied sich, den Song nicht auszustrahlen. Der Kommentator argumentiert, dass Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) kein Recht auf Sendezeit gebe.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Behauptung am Maßstab des klaren Wortlauts des Grundgesetzes. Das Ergebnis ist vernichtend: Der FOCUS-Kommentar ist verfassungsrechtlich falsch. Das ZDF ist als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt an die Grundrechte gebunden. Die Sendung „Die Anstalt“ ist ein Satire-Magazin und fällt daher unter den Schutz der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG). Die Sendung ist als Gesamtkunstwerk zu behandeln. Die einzelnen Künstler können nicht selektiert werden. Weiterlesen

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Die Prüfung der Verfassungstreue von Wahlkandidaten – Eine Frage der Kompetenz oder der Verfassungswidrigkeit?

1. Die Sachlage: Ein AfD-Politiker wird nicht zur Landratswahl zugelassen

Die vorgelegten Quellen (ndr.de, landeswahlleiter.niedersachsen.de) berichten über einen Fall in Friesland (Niedersachsen): Ein AfD-Politiker wurde von den zuständigen Wahlausschüssen nicht als Kandidat für die Landratswahl zugelassen. Die Begründung: Er biete „nicht die Gewähr dafür, dass er jederzeit uneingeschränkt für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Der Wahlausschuss beruft sich auf § 44 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), wonach ein Kandidat von der Wahl ausgeschlossen werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, die seine Verfassungstreue in Frage stellen.

Das alles lenkt den Fokus auf ein fundamentales Problem: Die Wahlausschüsse auf kommunaler Ebene haben nämlich keine grundgesetzliche Kompetenz, die Verfassungstreue eines Wahlkandidaten zu überprüfen. Die wortlautzentrierte Analyse muss dieser Frage nachgehen. Weiterlesen

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