Thüringens Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) hat Posten als Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer in Unternehmen nicht vom Landtag genehmigen lassen.
Bei t-online heißt es weiter:
„Der mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählte Thomas Kemmerich (FDP) hat Vorstands- und Geschäftsführungsposten bislang nicht wie vorgeschrieben beim Thüringer Landtag angemeldet. Das bestätigte an diesem Freitag ein Sprecher des Landtags auf Anfrage von t-online.de.
Die Zulässigkeit von Kemmerichs Tätigkeit sei „von der Einholung einer Zustimmung des Landtags abhängig“, hieß es in der schriftlichen Stellungnahme von Freitag, 13 Uhr. „Ein Zustimmungsersuchen des Ministerpräsidenten liegt hier allerdings bisher nicht vor.“ Artikel 72 Absatz 2 der Thüringer Verfassung schreibt vor, dass Mitglieder der Landesregierung – und auch der Ministerpräsident – ohne Zustimmung des Landtags weder Leitung noch Aufsichtsgremium von auf Erwerb gerichteten Unternehmen angehören dürfen.“
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.