Menschenjagd – grundgesetzwidrig straf- und haftungslos seit dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt versus Bonner Grundgesetz

1997 strahlte das ZDF-Magazin WISO den Beitrag „Kassieren mit der Flinte“ aus. Hier das Sendeprotokoll in seinen wesentlichen Auszügen:

„Moderation:

Als erstes berichten wir aus dem Innenleben des Staates, über das, was der steuerzahlende Bürger nach Ansicht der Steuereintreiber eigentlich nicht wissen soll. Uns sind Informationen zugespielt worden, darüber wie Finanzämter in Zukunft mit Steuerzahlern umgehen wollen, wie Betriebsprüfungen ablaufen sollen. Es sind interne Protokollnotizen über eine Konferenz hoher Finanzbeamter, Dokumente, spannend wie ein Krimi, allerdings keine Fiktion, sondern deutsche Realität.

Finanzbeamter:

Ich denke mal das Ziel einer Betriebsprüfung ist Steuergerechtigkeit…

Moderation:

Wenn es nur so wäre, WISO liegt aus der OFD Münster dieses Protokoll zur Betriebsprüfung vor. Ganz offen erklärt am 08. Nov. letzten Jahres (1996) die erste Garnitur der NRW-Finanzverwaltung den Finanzsamtsleitern worum es bei der Prüfung etwa von Handwerkern und Tante-Emma-Läden geht: Macht Geld, macht noch mehr Geld. Auf 18 Seiten ist dokumentiert, es gibt eine Zielvereinbarung mit dem Finanzminister, Mehrergebnisse in Mark und Pfennig für den Pleitestaat.“

Bis heute hat noch niemand das Datum 08. November zur Kenntnis genommen, war doch der 09. November 1938 die sog. Reichskristallnacht gewesen. 1996 war nun aber der 09.11. ein Samstag. Über die vergangenen 70 Jahre Bundesrepublik Deutschland lassen sich inzwischen grundgesetzfeindliche wie grundgesetzwidrige gesetzgeberische Fehlleistung sowie Fehlleistung der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt rückblickend Kalenderdaten mit Ereignissen im NS-Terrorregime zuordnen, die den dringenden Verdacht inzwischen schüren, als wenn hier einem auf Tausend Jahre angelegtem Erinnerungs- und Verhaltensmuster gefolgt wird. Jedes heutige mit dem abgeschlossenen NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler kalendarisch korrespondierende Datum lässt die Täter von heute für Dritte praktisch unerkennbar miteinander bundesweit kommunizieren, man könnte vom „unscheinbaren Code“ der Nachfolgenazis sprechen.

So ist die Seitenzahl 18 in der o.a. Moderation als mindestens interessant, wenn nicht sogar relevant anzusehen, denn die 1 steht für den ersten Buchstaben im Alphabet, also den Buchstaben A und die 8 steht für den Buchstaben H. Beide Zahlen als 18 zusammen steht für Adolf Hitler und der hat auf der Seite 1018 des RGBl. am 16.10.1934 das EStG unterzeichnet.

In den Protokollen des parlamentarischen Rates, als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes, als der bis heute ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, wurde zwischen dem 01.09.1948 und 08.05.1949 im Rahmen einer Bürgeranhörung protokolliert, Zitat:

„Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze und Verordnungen mehr, die so gestaltet sind, dass die allgemeine Rechtsmoral letzten Endes unterhöhlt wird.“ ( link )

Das am 23.05.1949 dann unscheinbar an die Macht gekommene System hat sich diese himmelschreiende Bürgereingabe wohl ganz besonders zu Herzen genommen und bis heute noch im Jahr 70 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes dafür Sorge getragen, dass die Nachfolgetäter der braunen Finanzverwaltung bis heute in Gänze straf- und haftungslos gestellt sind, auch wenn dieses absolut grundrechtswidrig und in jeder Hinsicht rechtsstaatsfeindlich ist. Der Dumme ist trotz dieses Appells an den parl. Rat 1948 immer noch der Bundesbürger trotz seiner Grundrechteträgereigenschaft von Grundgesetzes wegen.

Amtsmissbrauch am 15.06.1943 von den Nazis bereits ersatzlos abgeschafft. Nötigung und Erprssung bis heute mit dem von Grundgesetzes wegen unzulässigen Gesinnungsmerkmal „verwerflich“ versehen und daher der grundgesetzwidrigen Willkür eines jeden sog. Richters unterworfen.

Rechtsbeugung aufgrund von grundgesetzwidrigem überpositiven Richterrecht vom BGH am 14.03.1972 (BGHSt 24, 326) und dem OLG Celle 1986 in 3 Ws 176/86 als infrage kommender Straftatbestand für Finanzbeamte grundgesetzwidrig gegen den Wortlaut des Gesetzes gestrichen, Zitat vom 17.04.1986, OLG Celle:

Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.”

Folter seit 1990 grundgesetzwidrig noch immer nicht im StGB als Straftatbestand normiert.

Das straflose vorsätzliche Abgabenüberheben gemäß § 353 Abs. 1 StGB ist nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz immer noch trotz dessen Grundgesetzwidrigkeit als Straftatbestand im StGB enthalten mit der Folge, dass der Amtsträger, der nicht in die eigene Tasche oder eines Dritten, sondern in die Staatskasse liefert, was er beim Grundrechteträger überhoben hat, grundgesetzwidrig straflos davon kommt, so wie es der ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer am 15.01.1951 seinen sog. treuen Dienern grundgesetzwidrig versprochen hat, „persönlich unantastbar“ zu sein.

Das ein Großteil bundesdeutscher Gesetze denn auch nicht nur immer noch aus der „braunen Zeit“ des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler stammen, z.B. das EStG vom 16.10.1934, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG vom ersten Tag ihres Inkrafttretens ungültig sind, kommt noch der guten Ordnung halber zum grundgesetzwidrigen / -feindlichen Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt hinzu.

Der Schlüssel für die erkennbar systematische Grundgesetzwidrigkeit allen hoheitlichen Handelns in der Bundesrepublik Deutschland ist das folgende Zitat aus den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Spätestens seit dieser Feststellung wird das Bonner Grundgesetz von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt außer Geltung gesetzt mit der unmittelbaren Folge, dass die gegen die öffentliche Gewalt unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte de facto leerlaufen und das auch als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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