Landtag Thüringen und Grundgesetzwidrigkeit ohne Ende trotz formellem Rücktritt des FDP – Kemmerich am 08.02.2020 als sowieso nur nomineller Ministerpräsident

Am 08.02.2020 erklärt der bloß nominell das Amt des thüringischen Ministerpräsidenten seit dem 05.02.2020 innehabenden Kemmerich (FDP) formell seinen Rücktritt vom Amt des Ministerpräsidenten und alle meinen sowohl in Thüringen als auch in der Bundesrepublik Deutschland, dass damit alles gut ist, doch da wird geirrt. Genauso geirrt, wie man seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland irrt, wenn es um die Frage nach grundgesetzkonformen Bundes- und Landeswahlgesetzen geht. Solange diese Gesetze allesamt dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht genügen, sind nicht nur die Wahlgesetze ex tunc ungültig, sondern auch die auf diesen ungültigen Gesetzen basierenden Wahlen null und nichtig mit der zwingenden Folge, dass alle im Bundestag und den 16 Landtagen seit dem 23.05.1949 gesessen habenden und derzeit sitzenden Mandatsträger dort nur nominell das Abgeordnetenmandat innehaben, denn sie alle waren und sind grundgesetzwidrig gewählt worden mit der Folge, dass niemand sein Amt grundgesetzkonform erlagt hat. Das Gleiche gilt für alle Entscheidungen, die der Bundestag sowie die 16 Landtage bis heute zu was und über was auch immer getroffen haben.

Wer mehr lesen und wissen möchte dazu, findet die Fakten hier im Blog.

Am 24. Februar 2020 jährt sich übrigens das NSDAP – Parteiprogramm zum 100. Mal. Vieles deutet bis heute darauf hin, dass die etablierten politischen bundesdeutschen Parteien dessen Inhalt bis heute ebenso exekutieren wie die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifzierten nationalsozialistischen Rechts von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig gegen die Bevölkerung exekutiert wird.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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