Kemmerich (FDP) klebt wohl noch eine Weile am Amt des thüringischen Ministerpräsidenten, anders als er es am 06.02.2020 noch vollmundig öffentlich verlautbarte

Spiegel-online vermeldet aktuell zur Personalie Kemmerich das Folgende:

„Thüringens neuer Ministerpräsident Kemmerich will seinen Posten wieder abgeben, aber nicht sofort. Es gebe Entscheidungen, für die es „ein amtierendes Regierungsmitglied braucht“.“

Weiter heißt es dort:

„Linke, SPD und Grüne hatten den Rücktritt Kemmerichs bis zum Sonntag gefordert, weil der FDP-Politiker mit Stimmen von AfD und CDU zum Regierungschef gewählt worden war.

Laut Artikel 75 der Thüringischen Landesverfassung können die Landesregierung und ihre Mitglieder jederzeit ihren Rücktritt erklären. In Absatz 3 heißt es aber auch: „Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister sind verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen.“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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