Grundrechteverletzungen interessieren in der Bundesrepublik Deutschland niemanden wirklich, weil es an brutalen Bildern mangelt, denn Grundrechteverletzungen werden nicht auf Schlachthöfen vollzogen, sondern schriftlich oder als grundgesetzwidriger gerichtlicher Schauprozess

Im Artikel 1 des Bonner Grundgesetzes heißt es seit dem 23.05.1949, Zitat:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

De facto wird sich seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt an diese unverbrüchlichen Rechtsbefehle nicht wirklich gehalten, stattdessen sind Grundrechteverletzungen zum Nachteil der bundesdeutschen Bevölkerung seit 69 Jahren gang und gäbe, straf- und haftungslos im Übrigen, denn der von den Nazis noch am 15.06.1943 ersatzlos gestrichene Straftatbestand des Amtsmissbrauches ist bis heute nicht wieder im bundesdeutschen Strafbuch redaktionell aufgenommen worden. Nötigung und Erpressung sind seit dem 15.06.1943 mit einem Gesinnungsmerkmal versehen und die Folter ist seit 1990 immer noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe gestellt trotz ratifiziertem Übereinkommen gegen die Folter vom 10.12.1984.

Die Details über 69 Jahre grundgesetzwidriges Ignorieren der unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland lesen sich allesamt hier im Blog oder in Kurzform hier:

Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen. Ausspruch des Direktors des Amtsgerichts Soltau Sigmund Rundt vom 06.05.1998 in Az.:1460-5-6 XVII F 20

Grundrechteverletzungen werden auch in der Öffentlichkeit und von der Öffentlichkeit praktisch ignoriert, zur Freude der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt als nämlich ausschließlicher Täter von Grundrechteverletzungen.

»Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.« G. Lübbe-Wolff, Bundesverfassungsrichterin, Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte

Völlig anders sieht es dagegen aus, wenn dem Nutz- bzw. Schlachttier tierschutzgesetzwidrig z.B. auf bundesdeutschen Schlachthöfen vor ihrem Schlachttod noch Leid zugefügt wird. Dann werden inzwischen zuhauf konspirative Videos gedreht und die Öffentlichkeit mit Unterstützung der die Grundrechteverletzungen seitens der öffentlichen Gewalt seit 69 Jahren geflissentlich totschweigenden Medien mit schockierenden Bildern sowie schauerlichen Bild- und Tonsequenzen informiert. Diejenigen, die es sonst mit den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes überhaupt nicht haben, die Grundrechteträger versus Grundgesetz praktisch als „Menschen minderen Rechts“ betrachten und diesen willkürlich jederzeit grundgesetzwidrig „den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten“ bereiten, zeigen sich dann unisono empört und reagieren sodann tierschutzgesetzkonform.

Hier zwei kurze Videos von der Plattform youtube:

In beiden Fällen bildet das konspirativ gedrehte Videomaterial Beweismittel gegen die tierschutzgesetzwidrig handelnden Personen.

Warum wird wohl peinlichst überall wo grundgesetzwidrig hoheitlich, nämlich entgegen Art. 1 GG, entgegen Art. 20 Abs. 3 GG und entgegen Art. 97 Abs. 1 Hs. 2 GG von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gegen den Grundrechteträger gehandelt wird, darauf geachtet, dass der Grundrechteträger nicht in den Besitz von entsprechendem Bild- und Tonmaterial gelangt, weil die öffentliche Gewalt sich ihr grundgesetzwidriges grundrechteverletzendes hoheitliches Handeln und / oder Unterlassen nicht unbesteitbar nachweisen lassen will. Deshalb hat ganz besonders die rechtsprechende Gewalt panische Angst vor unbemerkten Dokumentationen in Bild und Ton, ist doch praktisch alles hoheitliche Handeln und / oder Unterlassen der bundesdeutschen rechtsprechenden Gewalt grundgesetzwidrig und dementsprechend von Grundgesetzes wegen nichts weiter als null und nichtig.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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