Runderlass Görings. Er forderte, am 17. Februar 1933 die Polizeibehörden auf:
„Gegen kommunistische Terrorakte und Überfälle ist mit aller Strenge vorzugehen und, wenn nötig, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen. Polizeibeamte, die in Ausübung dieser Pflichten von der Schußwaffe Gebrauch machen, werden ohne Rücksicht auf die Folgen des Schußwaffengebrauchs von mir gedeckt. Wer hingegen in falscher Rücksichtnahme versagt, hat dienststrafrechtliche Folgen zu gewärtigen.“
Am 15.01.1951 war es der die Entnazifierung nicht wirklich betrieben habende erste Ministerpräsident Bayerns Fritz Schäffer, den die Alliierten 1945 bereits deshalb nach nur viermonatiger Amtszeit seines Amtes enthoben haben, der als erster Bundesfinanzminister an der Bundesfinanzschule in Siegburg / NRW in einer an den Massenmörder Adolf Hitler stark erinnernden Rede den treuen Dienern, wie Schäffer die Finanzbeamten und Zöllner nannte, grundgesetzwidrig versprach, dass sie persönlich unantastbar sein werden aufgrund ihres gegenüber der Bevölkerung steuer- und abgabenrechtlichen hoheitlichen Handelns. Ein von Grundgesetzes wegen nicht vorgesehener Persilschein, den dieser offensichtlich grundgesetzwidrig denkende Schäffer da ausgestellt hat und der bis heute von der bundesdeutschen Bevölkerung sogar akzeptiert wird. Weist man sie darauf hin, dass es den Amtsmissbrauch als Straftatbestand im StGB bis heute nicht wieder gibt und die Nötigung und Erpressung nur dann verfolgt wird, wenn das Mittel zum Zweck als verwerflich angesehen wird und dass kein Amtsträger, der Steuern, Gebühren und andere Abgaben vorsätzlich zugunsten des Staates überhebt, strafrechtlich belangt werden kann, weil § 353 Abs. 1 StGB ihn vor Strafverfolgung schützt, wird es entweder kommentarlos hingenommen oder bloß ungläubig mit den Schultern gezuckt, denn vom eigentlich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zu existieren habenden Rechtsstaat hat die bundesdeutsche Bevölkerung dank ihrer von Staats wegen seit 70 Jahren kontinuierlich erzeugten granitenen Dummheit hinsichtlich des bundesdeutschen Staats- und Rechtswesens kaum bis gar keine Ahnung. Von daher erfolgt nicht einmal ein Aufschrei, wenn der Einzelne davon erfährt, dass die geächtete Folter in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand ist und somit weder verfolgt noch bestraft werden kann vor dem Hintergrund des weltweit anerkannten Rechtssatzes „keine Strafe ohne Gesetz“. Dankenswerterweise heißt es im § 1 StGB, Zitat:
„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
Während der spätere Massenmörder Göring am 17.02.1933 skrupellos auch auf die physische Vernichtung derer Wert zu legen schien, die man als Gegner des NSDAP-Staates stigmatisiert hatte, wird in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 der Rechtsfigur „Mensch minderen Rechts“ und „bürgerlicher Tod zu Lebzeiten“ die Präferenz eingeräumt. Physisch vernichteten Menschen kann man nur einmal noch etwas wegnehmen, nämlich nur alles das, was der einzelne Tote bis dahin sein Eigentum genannt hat. Diejenigen jedoch, die man zu Menschen minderen Rechts erklärt hat, wenn auch von Grundgesetzes wegen verfassungs- und ebenso rechtswidrig, kann man von Staats wegen unscheinbar plündern bis hin zum bürgerlichen Tod zu Lebzeiten, also ggf. viele lange Jahre. Der eine stirbt aufgrund dessen vielleicht früher aber einen direkten Nachweis zwischen grundgesetzwidrigem Behandeln und dem eingetretenen Tod lässt sich in keinem einzigen Fall wirklich beweiskräftig und somit gerichtsverwertbar nachweisen, denn auch Selbsttötungen lassen sich nur sehr selten in einen unmittelbaren Bezug zu einem die Selbsttötung veranlasst habenden Ereignis bringen.
Sowohl Görings Runderlass vom 17.02.1933 als auch Schäffers Versprechen vom 15.01.1951 haben eines gemeinsam, sie richten sich verfassungswidrig gegen Menschen, denen verfassungskriminelle Amtswalter nach Gusto ihre Würde genommen haben bzw. heute immer noch tagtäglich nehmen, ohne dazu von ranghöchster kodifizierter Rechtsquelle legitimiert zu sein. Beide, Göring und Schäffer haben es sich angemaßt und beide haben andere willfährige Menschen gefunden, die sich mit der Verfassungswidrigkeit bis heute gemein gemacht haben und bis heute die grundgesetzwidrigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in die Tat umsetzen. Görings verfassungswidriger Runderlass vom 17.02.1933 hinterließ auf den Straßen bergeweise Leichen, Schäffers grundgesetzwidriges Versprechen vom 15.01.1951 den beamteten Tätern gegenüber nur leere Konten und zugunsten des sog. Staates grundgesetzwidrig umgewidmetes Eigentum auf Seiten der im Einzelfall grundgesetzwidrig ausgeraubten und geplünderten Grundrechteträger.
Schäffers grundgesetzwidriges Versprechen der „persönlichen Unantastbarkeit“ folgt der am 11.08.1950 in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer – Regierung notierten Protokollnotiz infolge der am 10.08.1950 gewesenen Länderinnenministerkonferenz, Zitat:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
Aufgrund dessen, dass die Alliierten einer Grundgesetzänderung hätten damals ausdrücklich zustimmen müssen und diese Zustimmung wäre vor dem Hintergrund des nicht wirksamen durchgreifen Könnens wohl kaum genehmigt worden, soll doch das Bonner Grundgesetz die Grundrechte der Grundrechte vor staatlicher Allmacht und Willkür wirksam schützen und nicht der öffentlichen Gewalt als Türöffner gegen die Grundrechteträger dienen, war man von Seiten derer, die grundgesetzwidrig und -feindlich gedachten weiter gegen die Bevölkerung hoheitlich handeln zu wollen, auf andere unscheinbar daherkommende Mittel und Wege angewiesen. Die grundgesetzwidrige „persönliche Unantastbarkeit“ stand da damals wie heute besonders hoch im Kurs. Schaut man sich das bundesdeutsche StGB genauer an, fällt einem auf, dass nahezu alle Straftaten, die dort einzeln normiert sind, dann ungestraft bleiben, wenn zugunsten des sog. Staates Verbrechen und Vergehen verübt werden. Grundgesetz- und rechtsstaatswidriger geht es kaum noch und das bereits in diesem Jahr seit 70 Jahren, nämlich de facto seit dem 23.05.1949.
Die grundgesetzwidrig /-feindlich seit 70 Jahren denken und handelnden Täter in den Reihen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt rechtfertigen sich u.a. so:
„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ emeritierter Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke, 2015
Die Details lesen sich hier im Blog, man muss nur hinschauen und sich damit befassen wollen.
»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970
Prof. Dr. Jörn Ipsen und ehemaliger Präsident des Staatsgerichtshofes in Bückeburg in Staatsrecht II, 13. Auflage, Rn 72+76 hat es später wie folgt formuliert, Zitat:
„Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“
In der bundesweit im Schulsystem vorhandenen ob hingegen auch verwendeten Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ heißt es im Vorwort erhellend, Zitat:
«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.»
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige –