Brauchte das NS-Terrorregime noch zur totalen Macht das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933, reicht in der 70 Jahre alten Bundesrepublik Deutschland das Ignorieren des Bonner Grundgesetzes und die Straflosigkeit grundgesetzwidrigen Handelns seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt

Am 05.03.1933 ergriff die braune Bande des Massenmörders Adolf Hitler verfassungswidrig die Macht, am 23.03.1933 erließ der verfassungswidrig gewählte Reichstag das wenn auch ebenso verfassungswidrige Ermächtigungsgesetz und hat damit quasi den Weg frei gemacht für die bis zum 08.05.1945 dann angedauert habenden NS-Diktatur.

Bis heute glaubt die bundesdeutsche Bevölkerung wohl mehrheitlich, dass der braune Spuk mit Freitod des Massenmörders Hitler am 30.04.1945 dem 08.05.1945 als der bedingungslosen Kapitulation sein Ende gefunden hat, die Tatsachen sprechen jedoch eine andere Sprache.

Mehr oder weniger unscheinbar wird bis heute fortgesetzt, was das NS-Terrorregime seit dessen verfassungswidriger und von daher rechtswidriger illegaler Machtergreifung 1933 begonnen hat, nämlich alles und jeden scheinlegal zu terrorisieren, wenn es der auch in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund grundgesetzwidriger Wahlen bis heute an der Macht klebenden Mehrparteienbewegung in Gestalt der sog. etablierten Parteien, in denen sich die strammen Nazis der Jahre 1933 bis 1945 verflüchtigt hatten, um die alte Saat neu aufgehen zu lassen, zum Machterhalt dient.

Die erste Bundestagswahl erfolgte bereits auf einem von Grundgesetzes wegen ungültigen Bundeswahlgesetz, da dieses Gesetz gegen das unverbrüchlich seit dem 23.05.1949 wirkende Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, wie alle folgenden Bundes- und Landeswahlgesetze und schließlich auch bis heute die Europawahlgesetze auch mit der Folge, dass nicht nur alle Wahlgesetzes ex tunc ungültigen waren und immer noch sind, sondern auch die Wahlen nichtig waren und sind mit den entsprechenden Folgen oder im alljährlichen Jargon des Wiener Operballes, wo es heißt: „alles Walzer“, muss es seit August 1949 in der Bundesrepublik Deutschland heißen: „alles grnndgesetzwidrig, alles ungültig, alles nichtig, alles illegal und alles rechtsstaatswidrig“.

Sodann wurde vorsätzlich entgegen der „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten NS-Rechts in das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland übernommen und bis heute, wenn auch unscheinbar, grundgesetzwidrig exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.), während das Bonner Grundgesetz bis heute seiner wahren Erfüllung immer noch harrt.

Der wohl wichtigste Garant für das grundgesetzwidrige Gelingen dieses verfassungs- nnd rechtsstaatswidrigen Clou seit im Jahr 2019 immerhin 70 Jahren, ist das in der Bevölkerung quasi gänzlich unbekannte faktische Straf- und haftungslosstellen aller Personen in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt so sie denn zugunsten des grundgesetzwidrig etablierten NS-Nachfolgesystems gegen die ahnungslose Bevölkerung grundgesetzwidrig amtsmissbräuchlich hoheitlich nötigen, erpressen, Abgaben überheben, das Recht beugen, ja sogar foltern.

Wer sich mit den Details befassen will, liest hier im Blog.

Die Ursprungstäter von damals wussten dezidiert Bescheid über die tatsächlich im Bonner Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland steckenden Wirkweise gegen sich als die bundesdeutsche öffentliche Gewalt, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung nach der Sitzung der Länderinnenminister am 10.08.1950, am 11. August 1950

Bis heute nicht informiert ist die bundesdeutsche Bevölkerung, trotz ihres im Art. 20 Abs. 2 GG unverbrüchlich normierten ranghöchsten Stellenwertes, nämlich als diejenige Instanz, von der alle Macht ausgeht.

„Granitenen dumm“ hat der Massenmörder Hitler in seinem abscheulichen Machwerk „Mein Kampf“ die Bevölkerung tituliert und „granitenen dumm“ wird die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland bis heute von Staats wegen gehalten, man mag es kaum glauben im Jahr 70 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 aber es ist so.

In der bundesweit im Schulsystem vorhandenen ob hingegen auch verwendeten Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ heißt es im Vorwort erhellend, Zitat:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

Kennen und anerkennen, das wäre es dem Grunde nach, doch dem steht das unerbittliche Pochen auf die Meinungsfreiheit des Einzelnen entgegen. Fakten werden nicht neidlos anerkannt, sondern mit der eigenen Meinung, die in der Regel ziel- und zweckgerichtet ist, ignoriert oder ins Gegenteil sogar gekehrt. Seit 70 Jahren haben die etablierten Feinde  des Bonner Grundgesetzes in Gestalt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt nicht wirklich aus den Reihen der bundesdeutschen Bevölkerung ernsthaft etwas zu befürchten. Brav und artig wird auch die kommende Europawahl im Mai 2019 in der Bundesrepublik Deutschland wieder über die Bühne gehen, denn warum sollen von Grundgesetzes wegen ungültige Wahlgesetz ein Hinderungsgrund sein. Die unverbrüchlichen Regeln des Bonner Grundgesetzes stören doch da nur und deshalb werden sie von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt auch erst gar nicht thematisiert, geschweige denn beachtet.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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