gekonntes politisches Nichtssagen, um Recht auch im Unrecht, um des Rechtbehaltens willen, zu behalten

Würden die GrundrechteträgerInnen nur wirklich einmal hinhören:

faktisch wird der systematisch granitenen dumm gehaltenen bundesdeutschen Bevölkerung seit bald 72 Jahren Tag für Tag derselbe politische Unsinn erzählt. Das Folgende hingegen wird ebensolange totgeschwiegen und das sowohl von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt als auch den etablierten politischen Parteien sowie den bundesdeutschen Medien, die sich sklavisch an die sog. Geiger-Doktrin seit 1941, die da lautet, dass ein pflichtbewusster Journalist die Wahrheit im Konfliktfall mit Staat zwar nicht verfälschen aber totschweigen müsse, übrigens bis heute halten:

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist am 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Ausgearbeitet und verabschiedet wurde es durch den Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den westdeutschen Landesparlamenten bestellt worden sind und der auf Geheiß der westlichen Siegermächte zusammengetreten ist. Die Arbeit des Parlamentarischen Rates stand unter dem Eindruck des Scheiterns der Weimarer Republik und der Erfahrungen mit der Diktatur des Dritten Reichs. Das Resultat kann sich dem Grunde nach sehen lassen. Doch die Grundgesetzwirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland sieht was die tatsächliche Wirkweise des Wortlautes der einzelnen unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes insbesondere gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt sowie die etablierten politischen Parteien und ihre Parteifunktionäre sowie Parteisoldaten völlig anders aus. Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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