Bundesfinanzminister Fritz Schäffers grundgesetzwidriges Versprechen „persönlich unantastbar“ macht seit dem 15.01.1951 bundesdeutsche Finanzbeamte und Zöllner, wenn sie zugunsten des Staates die Bevölkerung grundgesetzwidrig berauben und plündern, grundgesetzwidrig straf- und haftungslos

Ein besonders unrühmliches Jubiläum jährt sich am 15.01.2021 zum 70. Mal in der sich am 23.05.1949 zum 72. Mal jährenden Bundesrepublik Deutschland samt ihrem ebenfalls dann 72 Jahre alten Bonner Grundgesetz als die bis heute bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm. Es jährt sich unrühmlich das seit 70 Jahren grundgesetzwidrige Versprechen des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer, dass die bundesdeutschen Finanzbeamten und Zöllner „persönlich unantastbar“ sind im Rahmen ihres zugunsten des Staates hoheitlichen Handelns.

Die am 15.01.1951 von Schäffer an der Bundesfinanzschule in Siegburg / NRW persönlich gehaltene Rede liegt sowohl in gedruckter als auch von Schäffer gesprochen vor. „Treue Diener“ hat er sie, die Finanzbeamten und Zöllner, damals tituliert.

Heute ist rückblickend festzustellen, dass das grundgesetzwidrige Versprechen dieses Schäffer bis heute immer noch gilt, wenn bundesdeutsche Finanzbeamte zugunsten des Staates Steuern, Gebühren und andere Abgaben zum Nachteil der bundesdeutschen Bevölkerung überheben. Gesetzlich flankiert wird dieses grundgesetzwidrige straf- und haftungslose Rauben und Plündern mit Hilfe des grundgesetzwidrigen § 353 abs. 1 StGB sowie dem bis heute redaktionell nicht wieder in das StGB aufgenommenen Straftatbestand des Amtsmissbrauches, den die Nazis nämlich am 15.06.1943 ersatzlos gestrichen haben. Seit dem 15.06.1943 sind Nötigung und Erpressung nur dann strafbar, wenn täterseitig das im Abs. 2 beider §§ seit dem 15.06.1943 verankerte Gesinnungsmerkmal erfüllt worden ist. Bis 1954 war es „das gesunde Volksempfinden“ und seitdem ist es die „Verwerflichkeit“.

Der BGH sorgte 1971 entgegen dem Gesetzeswortlaut des damals § 336 StGB grundgesetzwidrig dafür, dass Finanzbeamte im Besteuerungsverfahren keine Rechtsbeugung begehen können. Am 17.04.1986 folgte willfährig dem BGH das OLG Celle und sorgte per grundgesetzwidrigem Beschluss dafür, dass auch Finanzbeamte in der Rechtsbehelfsstelle keine Rechtsbeugung begehen, denn zwar habe sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten ohne  dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei, so lautet es bis heute im grundgesetzwidrigen Beschluss des OLG Celle. Die beamteten Täter freut es bis heute.

Selbst dann, wenn diese grundgesetzwidrig hoheitlich handelnden Vögel den einen oder anderen zum Steuerpflichtigen erklärten Bundesbürger foltern, bleibt dieses grund- und konventionswidrige Handeln straflos, denn die Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Strafe gestellt.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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