Henryk M. Broder darf trotz seines umfangreichens Wissens und des inzwischen 70-jährigen gegenteiligen Anscheins, was den wahren politischen, gesetzlichen, verwaltungsrechtlichen sowie rechtsprechenden Zustand der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes anbelangt, zur Kenntnis nehmen, dass bis heute inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Weitere Details zum seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidrigen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland lesen hier im Blog. Stichworte sollten beispielsweise sein:
Grundgesetzwidrige Straf- und Haftungslosigkeit für Finanzbeamte; Zitiergebot; ungültige Gesetze; Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen; fehlender Straftatbestand Amtsmissbrauch; grundgesetzwidrige Gesinnungstatbestände bei der Nötigung und Erpressung; grundgesetzwidrige Straflosigkeit bei vorsätzlicher Steuer,- Gebühren- und anderer Abgabenüberhebung; grundgesetzwidriger Kammerzwang; NS-Rechtsordnung; purifiziertes nationalsozialistisches Recht; Richtereid; Beamteneid; Grundgesetz; parlamentarischer Rat; Protokolle; straflose Folter; OLG Celle 1986; 1971 BGH; 2011 Landgericht Stade;
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.