Der Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim sprach es aus in seinem Buch „Das System“:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.«
Die Gebrüder Rothschild schrieben das Folgende schon am 28. Juni 1863 an US – Geschäftspartner:
»Die Wenigen, die das System verstehen, werden dermaßen an seinen Profiten interessiert oder so abhängig von seinen Vorzügen sein, daß aus ihren Reihen niemals eine Opposition hervorgehen wird. Die große Masse der Leute aber, geistig unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne je Verdacht zu schöpfen, daß das System gegen sie arbeitet.«
Das Bonner Grundgesetz harrt denn auch bis heute immer noch seiner wahren Erfüllung. Ob und wann es jemals noch dazu kommen wird, bleibt abzuwarten, doch die Hoffnung schwindet von Tag zu Tag mehr.
Fakt ist, dass die öffentliche bundesdeutsche Gewalt im unmittelbaren Umgang mit den sie von Grundgesetzes wegen zwingend bindenden Rechtsbefehlen nicht fehlerhaft umgeht, wenn sie die gegen sich gerichteten Rechtsbefehle einfach ignoriert oder auch ins Gegenteil kehrt gegen den / die Grundrechteträger. Am 11.08.1950 wurde in die Kabinettsprotokolle der ersten Adenauer-Regierung auf der 89. Kabinettssitzung protokolliert:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«
Wenig später nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wurde mit dem ersten Bundeswahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Signal gegen die Vorrangstellung der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes gesetzt, war doch dieses Bundeswahlgesetz bereits aufgrund seines Verstoßes gegen das die Grundrechte garantieren sollende Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mit dem Moment seines Inkrafttretens ungültig geworden und vor allen Dingen auch geblieben. Den Makel der Ungültigkeit wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG tragen bis heute übrigens alle Bundeswahlgesetze mit der jeweiligen Folge, dass alle 19 Bundestagswahlen nichtig gewesen sind, denn auf der Basis ungültiger Wahlgesetze kann und darf es von Grundgesetzes wegen keine gültigen Wahlergebnisse geben.
Dementsprechend kann bis heute kein einziger Bundestagsabgeordneter und keine einzige Bundestagsabgeordnete sich auf ein grundgesetzkonform zustande gekommenes Abgeordnetenmandat berufen, alles nur Schall und Rauch seit 69 Jahren. Wenn dem so ist und von Grundgesetzes wegen gibt es daran überhaupt keinen noch so geringen Zweifel, dann mangelt es der Bundesrepublik Deutschland praktisch bis heute an allem, was den von Grundgesetzes wegen hätte bis heute zustande kommen lassen müssenden Rechtsstaat als einen solchen auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zu stehen habenden auszeichnet.
Ohne ein grundgesetzkonform gewähltes Parlament gibt es weder einen grundgesetzkonform existierenden Bundesgesetzgeber noch eine grundgesetzkonform ins Amt gelangte Bundesregierung. Ebenso wenig grundgesetzkonform ist sodann die vollziehende und rechtsprechende Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland aus der Taufe gehoben worden.
Mit Blick nun auf das sog. Heinemann – Zitat vom 11.08.1950 ist festzuhalten, dass bereits mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 von Seiten derer, die sogleich die Macht ergreifen wollten in der jungen Bundesrepublik Deutschland, die Entscheidung getroffen worden sein muss, den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes allenfalls zum Schein anzuerkennen und gegen sich als öffentliche Gewalt wirken zu lassen, während man klammheimlich an der illegalen Fortführung der ersatzlos untergegangenen NS-Rechtsordnung des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Spießgesellen auf der Basis sog. purifizierten nationalsozialistischen Rechts unscheinbar festhielt.
Am 29. Juni 2012 verkündete Rainer Brüderle von der FDP im Plenum des Deutschen Bundestages das „Wie“ man es seit dem 23.05.1949 grundgesetzfeindlich und grundgesetzwidrig getan hat, nämlich das Grundgesetz zu ignorieren, seine Rechtsbefehle auszuhebeln, Zitat:
»Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, Freitag, 29. Juni 2012.
Als Dr. Gustav Heinemann am 25. November 1970 als Bundespräsident das Geleitwort zum Bonner Grundgesetz, als sog. Taschenbuchausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung verfasst hat, auszugsweises Zitat:
»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.«
gab er zwar die richtigen Hinweise zum Inhalt und Umgang mit dem Bonner Grundgesetz aber als Bundespräsident entsprechend Art. 82 GG gehandelt hat er nach hiesigem Wissen nicht, denn nur nach den Vorschriften des Bonner Grundgesetzes auch zustande gekommene Gesetze darf der Bundespräsident gegenzeichnen und mithin das jeweilige Inkrafttreten bewirken. Gesetze, die de facto gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, sind nicht nach dem Vorschriften des Bonner Grundgesetzes zustande gekommen und dürfen somit nicht vom Bundespräsidenten gegengezeichnet werden.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute – Fehlanzeige -.