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- Verfassungszustand Deutschlands: Seit 24.05.1949 (GG-Inkrafttreten) bis 14.08.1949 bestand BRD als Rechtsstaat; danach bloße Faktenmacht ohne legitime Organe (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt Demokratieprinzip.
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- Am 01.04.2015 titelte die NRhZ: Richter und Staatsanwältin vor dem Amtsgericht Cuxhaven, Prozess gegen einen Richter im Ruhestand
- Bundesverfassungsgericht entbindet sich willkürlich von der grundgesetzlichen Gesetzesbindung
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Archiv des Autors: admin
Bis hin zur Selbstjustiz durch bundesdeutsche Beamte, Staatsanwälte und Richter ist in der Bundesrepublik Deutschland alles möglich, nur nicht Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes.
Von Beamtengesetzes wegen haben bundesdeutsche Beamte gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Ebenso haben sie gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 … Weiterlesen
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Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kann nicht durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden, ebenso wie es nicht durch einen Verwaltungsakt durchbrochen und nicht durch eine Rechtsnorm, die im Vergleich zum Gesetz von niedrigerem Range ist, verdrängt werden kann.
Gemäß Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG sind Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei. Das heißt in der Folge für den einfachen Gesetzgeber, die vollziehende und rechtsprechende Gewalt im Lichte des Bonner Grundgesetzes und den darin unverbrüchlich gegen … Weiterlesen
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Werden die Straftatbestände der Beleidigung, der Üblen Nachrede und der Verleumdung in der Bundesrepublik Deutschland als Herrschaftsinstrument missbraucht?
Expertise zu der Frage Werden die Straftatbestände der Beleidigung, der Üblen Nachrede und der Verleumdung in der Bundesrepublik Deutschland als Herrschaftsinstrument missbraucht? Die Beleidigung gehört neben der Üblen Nachrede und der Verleumdung zu den Ehrendelikten.
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Ist die teleologische Auslegungsmethode im Lichte der Art. 20 Abs. 3 GG, 1 Abs. 3 GG und 97 Abs. 1 GG bei der Rechtsfindung zulässig?
Expertise zu der Frage Ist die teleologische Auslegungsmethode im Lichte der Art. 20 Abs. 3 GG, 1 Abs. 3 GG und 97 Abs. 1 GG bei der Rechtsfindung zulässig? In den Rechtswissenschaften wird die Teleologie als eine besondere Auslegungsmethode bezeichnet. … Weiterlesen
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Richter zu gewinnen, die nach einem Lutherwort der Welt die Wahrheit sagen.
»Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat aber jeder Mensch die Pflicht, für seine Familie … Weiterlesen
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Rechtssicherheit bedeutet: Vorausberechenbarkeit von Rechtsfolgen bei korrekter Anwendung rechtlicher Normen.
»Rechtssicherheit bedeutet: Vorausberechenbarkeit von Rechtsfolgen bei korrekter Anwendung rechtlicher Normen. Die Vorausberechenbarkeit ist nur gewährleistet bei Verwendung klar definierter Begriffe und rational nachvollziehbarer Schlußfolgerungen. […] Die Rechtssprechung hat […] mystische Formeln erfunden, wie beispielsweise den ›Grundgedanken‹, das ›Leitbild‹ oder die … Weiterlesen
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ENZYKLOPÄDIE DER RECHTS- UND STAATSWISSENSCHAFT, Verfassungsrecht, S. 204, Die Rechtsverhältnisse in der Verwaltung. Öffentliche Pflichten und Rechte, zu den öffentlichen Rechten des einzelnen gegen den Staat. (Prof. Dr. Walter Jellinek bereits 1931)
Eine Rechtfertigungsprozedur ist im Lichte des absolut gefassten Freiheitsgrundrechtes nicht möglich und sowohl der vollziehenden als auch der rechtsprechenden Gewalt von Grundgesetzes wegen aufgrund ihrer unverbrüchlichen Bindewirkung an die Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG … Weiterlesen
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»Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung soll die Verwaltung binden, ist aber kein Rechtstitel zur Abwehr von Rechten des Bürgers, die sich aus der Anerkennung eines in der Verfassung garantierten Grundrechts ergeben.« BVerfGE 38, 175 – Rückenteignung
»Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung soll die Verwaltung binden, ist aber kein Rechtstitel zur Abwehr von Rechten des Bürgers, die sich aus der Anerkennung eines in der Verfassung garantierten Grundrechts ergeben.« BVerfGE 38, 175 – Rückenteignung basiert auf Art. … Weiterlesen
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Die Bedeutung der grundgesetzlichen Gewährleistung liegt vornehmlich darin, die “Selbstherrlichkeit” der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger zu beseitigen (BVerfGE 10, 264 [267])
Was für eine tiefgründige Erkenntnis: »Die Bedeutung der grundgesetzlichen Gewährleistung liegt vornehmlich darin, die “Selbstherrlichkeit” der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger zu beseitigen (BVerfGE 10, 264 [267]). Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der … Weiterlesen
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Statt Rechtsstaat findet sich Ausformung organisierter Kriminalität auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes seit inzwischen 70 Jahren
Der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer, von den Alliierten 1945 nach nur dreimonatiger Amtszeit als erster bayr. Ministerpräsident wegen seiner die Entnazifizierung in Bayern nicht dienlichen Arbeit seines Amtes enthoben, hat das alles in einer flammenden Rede am 15.01.1951 an der … Weiterlesen
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