Der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer, von den Alliierten 1945 nach nur dreimonatiger Amtszeit als erster bayr. Ministerpräsident wegen seiner die Entnazifizierung in Bayern nicht dienlichen Arbeit seines Amtes enthoben, hat das alles in einer flammenden Rede am 15.01.1951 an der Bundesfinanzschule in Siegburg / NRW verkündet, nämlich dass seine „treuen Diener“ „persönlich unantastbar“ wären bei ihrem Tun, gleichzeitig verlangte er aber auch, die Steuereinnahmen des Jahres 1950 um 25% im laufenden Jahr zu steigern, besser gesagt, er verlangte das skrupellose Rauben und Plündern zulasten der Bevölkerung. Noch heute wird diese Rede, die es als Tondokument und in schriftlicher Form gibt, an der Bundesfinanzakademie in Siegburg / NRW den dort studierenden Nachfolgetätern vorgetragen. (hier findet sich der volle Wortlaut als pdf-Datei)
„In moderner Terminologie lässt sich das nationalsozialistische System als Ausformung organisierter Kriminalität beschreiben. Die an die Macht gekommene „Bewegung“ konnte über das Rechtssystem souverän verfügen, und zwar sowohl über die Rechtsetzung selbst als auch über den „Rechtsapparat“ zur Interpretation und Vollziehung der Normen. So wurden die verbrecherischen Absichten auf ausgeklügelte und differenzierte Weise, wie es gerade passte, umgesetzt:
Einmal der offene und von einem gleichgeschalteten Staatsapparat nicht verfolgte Rechtsbruch, dann die explizit diskriminierende Rechtssetzung, schließlich die vor allem im Privatrecht wirksame Uminterpretation des geltenden Rechts durch seine dogmatische Aushöhlung.”
So beschreiben Dr. Ronald Faber, LL.M. (Yale), Verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am VfGH und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien im Jahr 2006 im Vorwort in ihrer Studie „Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution“ zusammengefasst die verbrecherischen Machenschaften des NS-Terrorregimes nach dessen illegaler Machtergreifung am 05.03.1933.
Dass bis heute die sog. treuen Diener grundgesetzwidrig persönlich unantastbar geblieben sind, zeigt das bis heute Fehlen des Straftatbestandes des Amtsmißbrauches im bundesdeutschen Strafgesetzbuch, ebenso tragen die Nötigung und Erpressung bis heute grundgesetzwidrig das Gesinnungsmerkmal „verwerflich“ als Tatbestandmerkmal in sich, die Folter ist seit 1990 noch immer kein eigenständiger Straftatbestand im bundesdeutschen StGB, selbst das vorsätzliche Überheben von Steuern, Gebühren und anderen Abgaben ist straflos gestellt, wenn der Amtsträger das Überhobene, sprich geraubte und geplünderte Geld der bundesdeutschen Steuerkasse zuführt.
Die Möglichkeit von Gesetzes wegen den bundesdeutschen Finanzbeamten wegen des Verbrechens Rechtsbeugung strafrechtlich belangen zu können, hat der 5. Strafsenat des BGH 1972 für alle diejenigen Finanzbeamten, die in der Steuerfestsetzung arbeiten sowie das OLG Celle 1986 für alle die Finanzbeamten, die in der Rechtsbehelfsstelle tätig sind, wenn auch grundgesetzwidrig im Wege von grundgesetzwidrigem überpositiven Richterrecht beseitigt.
Und dann findet sich dieses Zitat aus der sich für ehrenwert haltenden Gesellschaft:
»Es kann doch nicht sein, dass der Staat zu Straftaten anstiftet, um seine Steueransprüche durchzusetzen. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.« Rudolf Mellinghoff, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, Präsident des Bundesfinanzhofs, 2012, Interview Spiegel-Online 2013: Steuergerechtigkeit: »Folter kann auch sehr erfolgreich sein«
Der Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim beschreibt den bundesdeutschen Zustand so, Zitat:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)
Vielleicht ist die bundesdeutsche Bevölkerung aber bis heute selbst schuld, Zitat:
»Ich habe hier 18 Bücher über das Dritte Reich veröffentlicht und das alles hatte keine Wirkung. Du kannst Dich bei den Deutschen tot dokumentieren, es kann in Bonn die demokratischste Regierung sein – und die Massenmörder gehen frei herum, haben ihr Häuschen und züchten Blumen.« Joseph Wulf (Abschiedsbrief an seinen Sohn David, August 1974)
Man muss nur genau hinhören, wenn sich z.B. im Bundestag geäußert wird:
»Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, Freitag, 29. Juni 2012.
Und dann das noch:
»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.« Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.