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Europa wählt auch im 2019 nichtig, weil die bundesdeutschen Wahlgesetze seit dem 14.08.1949 von Grundgesetzes wegen ungültig sind

Trotz der unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsordnung seit dem 23.05.1949 wird in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßenden bundesdeutschen Wahlgesetze seit dem 14.08.1949 von der bundesdeutschen Bevölkerung gemäß … Weiterlesen

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auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes schweigen pflichtbewusste Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit tot

1941 schrieb der Nazi-Jurist, Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg, SA-Rottenführer und Mitglied im NS – Rechtswahrerbund Dr. Willi Geiger* sein Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ und vertrat darin die These, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat … Weiterlesen

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die bundesdeutsche Bevölkerung ist nicht schuldlos am 70jährigen grundgesetzwidrigen und grundgesetzfeindlichen Zustand der Bundesrepublik Deutschland, denn gemäß Art. 20 Abs. 2 GG geht die Macht vom Volke aus und nicht von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt

Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt einschließlich der etablierten politischen Parteien ist nachgewiesen 70 Jahre inzwischen nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 systematisch grundgesetzwidrig sowie grundgesetzfeindlich gegen den bundesdeutschen Grundrechteträger, der zum Menschen minderen Rechts degradiert ist, unterwegs.

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das braune Pack bestimmt auch wieder das jüdische Leben in der Bundesrepublik Deutschland, trotz 70 Jahre Bonner Grundgesetz als Antwort auf das NS-Terroregime des Massenmörders zwischen 1933 und 1945

70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes vermeldet der SPIEGEL am 25.05.2019, Zitat: „Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung hat Juden davor gewarnt, überall in Deutschland ihre traditionelle Kopfbedeckung, die Kippa, zu tragen. „Ich kann Juden nicht empfehlen, jederzeit überall in … Weiterlesen

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1380 Kandidatinnen und Kandidaten wollen trotz ungültigem bundesdeutschen Europawahlgesetz am 26.05.2019 einen der 96 bundesdeutschen Sitze im Europaparlament ergattern

Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 bewerben sich in Deutschland insgesamt 1.380 Kandidatinnen und Kandidaten um die 96 Parlamentssitze. Darunter sind 479 Frauen (Anteil: 34,7 Prozent). Das vermeldet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Niemand interessiert sich für die … Weiterlesen

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straf- und haftungsloses Rauben seitens bundesdeutschen Finanzbeamten ist bloß grundgesetzwidrig, zu viel Beamtengehalt als Finanzbeamtin zu beziehen, führt zur Verurteilung wegen Betruges vor dem Amtsgericht in Düsseldorf

Der SPIEGEL vermeldet am 25.05.2019, Zitat: „Über Jahre bekam eine Finanzbeamtin zu viel Gehalt ausgezahlt – 170.000 Euro mehr als ihr zustanden. Ein Gericht verurteilte sie deshalb wegen Betrugs.“

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24. Mai 2019 – 70 Jahre Bundesrepublik Deutschland – kein Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, sondern unscheinbarer Willkürstaat, dessen Amtsträger grundgesetzwidrig persönlich unantastbar sind, selbst wenn sie vorsätzlich grundgesetzwidrig hoheitlich gegen die Bürger handeln

Am 24. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetz aus der Taufe gehoben. Aufgrund dessen, dass man bis heute unscheinbar die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis von sogenanntem purifizierten nationalsozialistischen Rechts … Weiterlesen

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Europa wählt zum x-ten Mal illegal – jedoch scheißegal, dank seit 1979 ungültigem bundesdeutschen Europawahlgesetz wegen dessen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot)

So wie das Bundes-, die Länder- und Kommunalwahlgesetze der Bundesrepublik Deutschland wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind seit dem 14.08.1949, so sind auch die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. … Weiterlesen

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Grundgesetzfreunde versus Grundgesetzfeinde zwischen dem 23.05.1949 und 23.05.2019

„Verfassungsfreunde – das müssen einmal die sein, denen das Volk die Befugnis zur  Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut.

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sämtlichen grundgesetz- und landesverfassungsgebotenen Verfassungsorganen mangelt es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 an ihrem grundgesetzkonformen Zustandekommen, de facto ist die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt eine grundgesetzwidrige und somit komplett grundgesetzkriminelle Organisation, auch wenn von Amts wegen gegenteiliges behauptet wird

Unmittelbar nachdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wurde das im Artikel 20 Abs. 2 GG mit aller Macht ausgestattete Volk anlässlich seines ersten Urnenganges am 14.08.1949 zwecks Wahl des ersten deutschen Bundestages mit all den sich mit dieser Wahl … Weiterlesen

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