70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes kann niemand mehr sagen, er oder sie habe nichts gewusst, weil man es ihm oder ihr nicht ausdrücklich gesagt habe wie man seit dem 23.05.1949 das Grundgesetz systematisch aushebelt, untergräbt und außer Geltung setzt, so dass die Grundrechte leerlaufen

Das ist von Grundgesetzes wegen die Sach- und Rechtslage seit dem 23.05.1949, dem Tag, an dem das Bonner Grundgesetz in Kraft trat:

„Der Gesetzgeber der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes war in der Zeit zwischen Inkrafttreten des Grundgesetzes und Zusammentritt des Bundestags an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden.“

„Die Gesetzgebungsbefugnis des Wirtschaftsrats beruhte nicht auf deutschem Recht, sondern auf den Militärregierungsbestimmungen der Prokl. 7/VO 126 und blieb gemäß Gesetz Nr. 25 der amerikanischen Militärregierung und VO 201 der britischen Militärregierung bis zum ersten Zusammentritt des Bundestags bestehen. Auch das Grundgesetz geht in Art. 122 von dieser durch die Gesetzgebung der Militärregierung geschaffenen Rechtslage aus. Nun bestimmt Art. IX der Prokl. 7/VO 126, daß Gesetze des Wirtschaftsrats dem nicht damit in Einklang stehenden deutschen Recht vorgehen. Dies gilt für deutsches Recht auf Landes- und Zonenebene ohne Einschränkung; dagegen kann es auf überzonaler Ebene sinngemäß nur für früheres deutsches Recht gelten. Die später erlassenen Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes waren also von ihrem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 ab für alle deutschen Gesetzgeber im Geltungsbereich des Grundgesetzes, demnach auch für den Gesetzgeber des Vereinigten Wirtschaftsgebietes verbindlich. Die Militärregierungen haben durch Gesetz Nr. 25/VO201 den Grundsatz ausdrücklich hervorgehoben, daß die Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz gebracht werden müssen. Wenn sie nicht ausdrücklich bestimmt haben, daß die vom 23. Mai 1949 ab geltenden Grundrechte auch für die Gesetzgebung des Wirtschaftsrats verbindlich sein sollten, so offenbar nur deshalb, weil eine solche Bindung sich von selbst verstand und von Art. IX Prokl. 7/VO 126 nicht berührt wurde.“ BVerfGE 2, 237ff, – 24.04.1953 – 1 BvR 102/51 – I. Senat

Die Faktenlage sieht jedoch völlig anders seit 70 Jahren aus.

Es herrscht in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrige Straf- und Haftungslosigkeit und nicht einmal die Folter ist unter Strafe gestellt. Einen funktionierenderen Willkürstaat gibt es anscheinend weltweit nicht, der zudem noch weltweite Anerkennung als menschenrechts- und grundrechtekonformer Rechtsstaat genießt..

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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