NO²- und Feinstaubgrenzwerte sowie Fahrverbote beherrschen das bundesdeutsche Gemüt, anstatt im Jahr 70 endlich dem Inhalt des Bonner Grundgesetzes zu dessen wahrer Erfüllung zu verhelfen

Anstatt sich nach 70 Jahren immer noch existierendem grundgesetzwidrigen und grundgesetzfeindlichen bundesdeutschen Rechtsstaat intensiv und nachhaltig darum zu kümmern, dass dem Bonner Grundgesetz als seit dem 23.05.1949 ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland endlich zu dessen wahrer Erfüllung verholfen wird, beherrschen fragwürdige EU – Grenzwerte für NO² und Feinstaub sowie noch fragwürdigere gerichtliche Fahrverbote die bundesdeutsche Welt der Nachrichten und Talkshows.

So konsequent man z.B. von Seiten der Grünen bezüglich dessen, dass die EU-Grenzwerte in der Bundesrepublik Deutschland bindendes Recht wären, so inkonsequent wird auf Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gepocht.

Wie es seit 70 Jahren um den bundesdeutschen grundgesetzwidrigen und grundgesetzfeindlichen Rechtsstaat zum Nachteil praktisch aller Grundrechteträger bestellt ist, kann man hier im Blog fundiert nachlesen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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