69 Jahre Märchen vom Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes

Seit 69 Jahren finden sich die das grundgesetzwidrig / -feindlich an die Macht gekommene Regime entlarvende Zitat, man muss nur wissen, was im Bonner Grundgesetz im Detail geschrieben steht und gegen wen sich die einzelnen Rechtsbefehle seit 69 Jahren richten.

Dieser Blog gibt inzwischen eine Fülle von Hinweisen.

Das jüngste Zitat stammt von einem im September 2018 erst grundgesetzwidrig vom Richter auf Probe, der nämlich von Grundgesetzes wegen nicht zur Rechtsprechung befugt ist, zum Richter am Landgericht Stade gemachten willfährigen Juristen, denn während seiner Ausbildungszeit als sog. Richter auf Probe durchlief er auch die Staatsanwaltschaft ohne formell vom Richteramt entbunden und zum Beamten in der vollziehenden Gewalt ernannt worden zu sein, mithin hat er sich gegenüber dem Land Niedersachsen als Dienstherr sein Richteramt quasi grund- und landesverfassungsfeindlich erschlichen, Zitat:

„Die Entscheidung beruht allein auf der Würdigung der tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls, orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und weicht von dieser nicht ab.“

Auffällig ist die Tatsache, dass weder das Grundgesetz noch das einfache Gesetz in diesem die eigene richterliche Arbeit beschreibenden Satz erwähnt wird, obwohl von Grundgesetzes wegen der bundesdeutsche Richter gemäß Art. 97 Abs. 1, 2. Halbsatz GG zuvörderst nur dem Gesetze unterworfen ist und die unverletzlichen Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG auch gegenüber der rechtsprechenden Gewalt unmittelbar geltendes Recht bilden mit der Folge, dass da, wo das Gesetz absolute Grenzen setzt, kein bundesdeutscher Richter ein solches Gesetz mittels was für einer Rechtsprechung und von wem auch immer außer Geltung, untergraben oder ignorieren kann, geschweige denn darf.

Prof. Dr. Gerhard Wolf hat 1996 die folgenden Rechtssätze in dem von ihm stammenden Aufsatz “Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?” geprägt:

“Der Gesetzesinhalt ist durch Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik festgelegt. Im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis vom Gesetzesinhalt abzugehen, ist – logisch zwingend – gesetzwidrig, unabhängig davon, ob man es “Analogie” oder “teleologische Auslegung” nennt.”

“Ein Richter, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.”

Nicht nur der nicht im StGB seit 69 Jahren verankerte Amtsmissbrauch, § 339 RStGB bis zum ersatzlosen Streichen durch die Nazis am 15.06.1943, Ziat:

„Ein Beamter, welcher durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben Jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nöthigt, wird mit Gefängniß bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
In den Fällen der §§. 106. 107. 167. und 253. tritt die daselbst angedrohte Strafe ein, wenn die Handlung von einem Beamten, wenn auch ohne Gewalt oder Drohung, aber durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben begangen ist.“

lässt die Grundgesetzfeinde in den Reihen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig und  -feindlich ungestraft handeln, auch läuft die Rechtsbeugung de facto leer, denn da kein bundesdeutscher Staatsanwalt auf das Bonner Grundgesetz bzw. die jeweilige Landesverfassung vereidigt ist, läuft auch die grundgesetzkonform erfolgen müssende Strafverfolgung und Ahndung leer zum Nachteil aller, die sich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes wähnen und dementsprechend denken und handeln.

Man selbst weiß als bundesdeutsche öffentliche Gewalt sehr wohl um die Tatsache, keine Strafe ohne Gesetz, so wie es auch im § 1 des bundesdeutschen StGB signifikanter Weise heißt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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