Der Präsident des jüdischen Weltkongresses Ronald Lauder stellt drängende Fragen an die Deutschen.
Im Spiegel heißt es am 28.10.2019 auszugsweise:
„Seine Augen tränen – eine allergische Reaktion auf die Blumendekoration. Es würde aber auch zu seiner Einschätzung der Lage passen. „Die Lage in Deutschland ist sehr ernst. Ihr seid ein Rechtsstaat – aber gibt es Gesetze gegen eine Neonazi-Partei? Was passiert den Leuten, die den Hitlergruß machen? Was sagt das aus über Deutschland?“ Und dann kommt er auf diesen ewig langen Moment der tödlichen Einsamkeit, den die jüdische Gemeinde durchleiden musste: „Halle ist nicht so groß. Warum brauchte die Polizei so lange, um zur Synagoge zu kommen?“
Die Angst kommt wieder, die Wut ebenfalls.
Seine Fragen zielen genau auf diese Kluft, den Spielraum, den Staat und Gesellschaft den Antisemiten lassen. Die Ausflüchte, das Wegsehen, die bequeme Nachsicht. Wieder und wieder. Lauder spricht auch die ewigen Vorurteile an, selbst unter den Eliten des Landes halten sich alte Vorstellungen von der ominösen Macht der Juden.
In die Schulen müsse man gehen, und zwar lange vor der Oberstufe. Man müsse die Polizei und die Lehrer fortbilden, nicht immer nur reden. Er entwickelt einen ganzen Katalog an Maßnahmen, der sofort gegen den grassierenden Antisemitismus angebracht werden sollte. Er ist viel ungeduldiger, als es auf der Bühne den Anschein hatte. Die Sorge ist brennender, als es sich im Rahmen solch eines Festes darstellen ließe – ein Fest, auf dem der Zusammenhalt dargestellt wird, wo Fröhlichkeit und Mut entstehen. Aber danach kommt die Angst wieder, die Wut auch.
Und Organisator Maram Stern, findet ein Schlusswort, halb Beschwörung halb Zauberspruch: „Es darf hier nicht wieder passieren.“
Vielleicht schaut man ja mal von Seiten des jüdischen Weltkongresses in die Parteiprogramme aller bundesweit etablierter politischen Parteien und sucht dort nach dem ausformulierten Bezug zum Bonner Grundgesetz als auch für die Akteure aller bundesdeutschen politischen Parteien zuvörderst maßgebliches Gesetzeswerk. Man darf getrost mit Fehlanzeige rechnen, denn wenn sich schon die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt der ranghöchsten bundesdeutschen Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 erfolgreich entzieht, kann es bei den etablierten politischen Parteien nicht anders sein, denn ein Großteil der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt beherbergt sog. Parteisoldaten in den eigenen Reihen, da wäre es aberwitzig zu glauben, dass man sich neben den zuvörderst in den Parteien rangierenden Parteiprogrammen und Parteistatuten noch um die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland kümmert, geschweige sie und ihren Inhalt sowie ihre einzigartige Wirkweise als absolut vorrangig anerkennt. Das würde ja die gesamte von rückwärts entwickelte Parteiarbeit zunichte machen, denn von den einmal ins Auge gefassten braunen 1.000 Jahren sind nicht einmal 100 Jahre erst vergangen.
„Deutschland verdummt“, prognostiziert im Augenblick der Kinderpsychiater Dr. Winterhoff und hat wohl recht.
Vielleicht schaut man von Seiten des Zentralrates der Juden mal rein Interesse halber in die Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ wo es von Seiten der Länderkultus- und Innenminister erhellend heißt, Zitat:
«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.»
1970 hat Heinemann als Bundespräsident dann das Folgende als Geleitwort in die erste von der Bundeszentrale für politische Bildung gedruckte Grundgesetzausgabe schreiben lassen, Zitat:
»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970
Wenn Deutschland jedoch weiter verdummt, dann wird schon bald keine Erinnerung mehr vorhanden sein bezüglich dessen, was das NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seine braue Mischpoke zwischen dem 05.03.1933 und 08.05.1945 an menschenverachten Verbrechen zustande gebracht hat.
Sowohl der Zentralrat der Juden als auch dessen Präsident hat zu wissen, dass de facto die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.