Sämtliche zum Zwecke des objektiven Erkennens dieses bis heute für den Großteil der bundesdeutschen Bevölkerung unscheinbar gebliebenen Willkürstaates, der mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes trotz ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültigen ersten Bundeswahlgesetzes und der damit gleichzeitig verbundenen ungültigen ersten Bundestagswahl im August 1949 seine unheilvolle Entwicklung begonnen und bis heute nahezu perfektioniert hat, finden sich in diesem Blog, man muss sich nur dafür interessieren und sich die Zeit nehmen, es nachzulesen, um es auch in Gänze zu begreifen, dass die Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht derjenige Rechtsstaat ist, der er hätte von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 zu sein hat. Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz tatsächlich noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Fakt ist jedenfalls, dass bis heute die spätestens mit der „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf grundgesetzwidrig purifiziertem national-sozialistischen Recht gegen die ahnungslose Bevölkerung grundgesetzwidrig mit der Folge, jeden einzelnen entgegen Art. 1 Abs. 1 GG beliebig zum „Mensch minderen Rechts“ gemacht zu haben und jedem einzelnen beliebig ebenso grundgesetzwidrig den „bürgerlichen Tod zu Lebzeiten“ zu bereiten, exekutiert wird. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch bis heute immer noch – Fehlanzeige -.