Wenn der Kläger in einzelnen Fällen Auftritte nicht wie geplant absolvieren konnte, hat sich vielmehr ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht…

Am 02.02.2021 vermeldet Focus-online:

„Als erster deutscher Musiker hat Martin Kilger (45) den Staat auf eine Corona-Entschädigung verklagt. Grund: Wegen der Pandemie platzten ihm zahlreiche Veranstaltungs-Verträge. Baden-Württemberg und Bayern lehnen Zahlungen strikt ab – und liefern eine Begründung, die in der Künstler-Szene für Proteststürme sorgen könnte.“

Weiter heißt es im Artikel:

„Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist die Argumentation des Landes Baden-Württemberg, dessen Klage-Erwiderung stolze 47 Seiten umfasst. So findet sich in dem FOCUS Online vorliegenden Papier der Satz:

„Wenn der Kläger in einzelnen Fällen Auftritte nicht wie geplant absolvieren konnte, hat sich vielmehr ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, das ihn regelmäßig auch dann trifft, wenn eine Veranstaltung wie beispielsweise eine Hochzeit aus anderen Gründen abgesagt wird.“

Auf Deutsch: Es ist egal, ob eine Hochzeit wegen plötzlicher Erkrankung der Braut abgesagt werden muss oder aufgrund eines staatlich verhängten Veranstaltungsverbots bei einer Pandemie – das Risiko liegt in jedem Fall bei Musikern wie Martin Kilger.“

Alles sieht gegenwärtig danach aus, als wenn es hier nicht nur im konkreten Einzelfall gerade dumm läuft zum Nachteil des betroffenen Musikers, sondern wohl auch für die gesamte nicht systemrelevante Kunst- und Kulturszene.

Anders hingegen für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Apotheker, denn die brauchen sich nicht sorgen, sondern dürfen sich regelrecht freuen über die Probleme, die die Corona-Pandemie anderen Menschen in der bundesdeutschen Bevölkerung gerade existenziell bescheren, sind sie es doch, die Seit an Seit mit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gehen, um die unverschuldet der Bevölkerung aufgrund öffentlichen hoheitlichen Handelns nach dem Infektionsschutzgesetz aufgebürdeten Einschränkungen und Verbote für sich persönlich in klingende Münze umzusetzen.

Anträge auf Corona-Hilfen können nicht die Betroffenen selbst stellen, sondern haben dieses gegen entsprechendes Honorar von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Anwälten machen zu lassen. Das Honorar wird auch im Ablehnungsfall fällig, Corona garantiert hier also zumindest den bestellten Helfern ein üppiges Einkommen während der Pandemie.

Ärzte und Apotheker sind nicht weniger üppig am Corona-Pandemiegeschehen wirtschaftlich beteiligt, denn es wird schnellgetestet und Mund-Nase-Schutz in Gestalt von FFP-2-Masken millionenfach mit Steuergeldern unter’s vulnarable Volk geworfen.

Fakt ist, dass der Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland auch in der Krise gilt, doch Fakt ist leider, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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