wenn bundesdeutsche Amtsträger in Gestalt von Exekutive und Judikative Hand in Hand Recht auch im Unrecht um des Rechtbehaltens willen mit staatlicher Gewalt straf- und haftungslos durchsetzen können, dann ist des Grundrechteträgers grundgesetzlich verbürgte Gegenwehr auf der bloßen argumentativen Schiene schier aussichtslos

Wenn die vollziehende Gewalt dem einzelnen bundesdeutschen Bürger gegenübertritt, kommt sie seit dem 23.05.1949 mit reihenweise grundgesetzwidrigen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsakten daher und ist aufgrund der 70-jährigen unscheinbaren Erdoganisierung (Säuberung des Innenlebens der vollziehenden Gewalt von Grundgesetzfreunden / Verfassungsfreunden) bestens darüber informiert, dass ihr sog. hoheitliches Handeln gegen die bundesdeutsche Bevölkerung grundgesetzwidrig ist und man aufgrund dessen von Grundgesetzes wegen gar nicht erst hätte hoheitlich handeln dürfen.

Nun hat man es aber doch getan, grundgesetzwidrig hoheitlich gehandelt gegen den bundesdeutschen Bundesbürger, aus freien Stücken und / oder aufgrund einer innerdienstlichen Weisung (früher: Befehl; heute wieder Befehl) und zwar um des erzielen zu wollenden / zu sollenden Erfolges wegen, Grundgesetz hin oder her. In einer Diktatur herrschen die Gesetze der Allmacht und Willkür.

Grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt und längst das Wissen darüber verinnerlicht, dass auch die rechtsprechende Gewalt vollumfänglich erdoganisiert ist mit der Folge, dass dort grundgesetzwidrig Unrecht zu Recht erklärt wird, um des Rechtbehaltens willen, denn auch dort herrschen Straf- und Haftungslosigkeit auf der ganzen Linie, braucht sich kein Amtsträger der vollziehenden Gewalt mehr gehemmt zeigen, wenn es grundgesetzwidrig gegen den Grundrechteträger geht.

Um des Verschleierns wegen, werden seit dem 23.05.1949 hier und da Zeichen des Rechtsstaates sogar auf dem Boden des Grundgesetzes gesetzt, denn man weiß als grundgesetzwidriger und grundgesetzfeindlicher Täter Bescheid, wie es grundgesetzkonform zu laufen hätte, denn sonst würde man ja Gefahr laufen, eventuelle grundgesetzkonforme Argumentation des Grundrechteträger nicht im staatlichen Innenverhältnis zweifelsfrei zu identifizieren und würde sich argumentativ enttarnen lassen können.

Noch ein Wort zum bundesdeutschen Gesetzgeber im Bund und in den Ländern, ist der doch über sämtliche ungültige Wahlgesetze von Anfang an mit von der Party und zwar ausnahmslos. Das könnte ein Grund übrigens sein, das Parteienwesen schon im parl. Rat präferiert zu haben, damit nur Parteisoldaten beteiligt sind, die dann über das grundgesetzfragwürdige Parteienprivileg von allem grundgesetzlichen Zirkus befreit sind.

Das Phänomen ist nicht über Nacht einem Dummen in den Sinn gekommen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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