Buxtehude, den 14.09.2018 Die „Causa Fitting“ ist fast abgeschlossen: Der ehemalige Präsident des Landgerichts Stade, Carl-Fritz Fitting, hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom Amtsgericht Stade einen Strafbefehl über 60 Tagessätze kassiert. Er hat sich der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie einer Trunkenheitsfahrt samt unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht. Der Führerschein des Juristen wird für 15 Monate einkassiert. Der Strafbefehl ist laut Stader Amtsgerichts-Sprecherin Nadine Romer-Moje seit Mittwoch rechtskräftig. Damit wurde der juristische Schlussstrich unter eine Alkoholfahrt am 25. Mai gezogen. Zu dem Zeitpunkt war Fitting, jetzt im vorgezogenen Ruhestand, noch Präsident des Landgerichts Stade.
Das sind die Vorwürfe gegen den Juristen: Carl-Fritz Fitting soll am 25. Mai in Stade betrunken eine Frau angefahren haben. Er habe anschließend Splitter seines Autos von der Straße gesammelt und sei dann davongefahren. Die Frau wurde leicht verletzt.
Außerdem soll Fitting bereits im Dezember 2017 mit einer Trunkenheitsfahrt zu einer Tankstelle aufgefallen sein. Allerdings wurde von den Ermittlungsbehörden kein strafrechtlich relevantes Vergehen gesehen, sodass die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft und an den Landkreis Stade als zuständige Behörde für diese Delikte abgegeben wurde.
Für die Ermittlungen in beiden Fällen war die Staatsanwaltschaft Lüneburg zuständig. Sie wurde eingeschaltet, um von vornherein den möglichen Eindruck von Nähe zwischen dem Juristen Fitting und der benachbarten Staatsanwaltschaft in Stade zu verhindern.
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Im Verfahren 115 Js 273/11 StA Stade, Anzeigeerstatter wider besseres Wissens Carl-Fritz Fitting als Präsident des Landgerichts Stade gab es in der nds. Justiz bis hin zum nds. Justizministerium keine Skrupel, den möglichen Eindruck von Nähe zwischen dem Juristen Fitting und der benachbarten Staatsanwaltschaft Stade sowie den betroffenen Gerichten Cuxhaven, Otterndorf und Landgericht Stade sowie OLG Celle zu verhindern. Da wurde offen unter dem Aktenzeichen 115 Js 273/11 nach Strafanzeige des Carl-Fritz Fitting vom 17.12.2010 mit aus der Luft gegriffenen Straftaten Selbstjustiz verübt, weil man sich als erkennbarer Widersacher des Bonner Grundgesetzes seit 69 Jahren straf- und haftungslos gestellt sieht.
Hier folgen die diesbezüglichen Details in allernächster Zeit.
Wie sehr es seit 69 Jahren in der bundesdeutschen Rechtsprechung an der grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit mangelt, belegt das folgende Zitat aus dem ZDF – Dokumentarfilm „Unschuldig hinter Gittern“:
„Hunderte, wenn nicht Tausende sind hinter Gittern, unschuldig. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Es kann jeden treffen. Die Folgen für die Opfer von Fehlurteilen sind dramatisch.
Thomas Darmstedt, Jurist und Spiegel-Autor im selben Film, Zitat:
„Fehlerkultur gehört nicht zur Justiz.
Das ganze System der Dritten Gewalt besteht aus dem Selbstverständnis, dass man absolut und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet.
Wenn man das infrage stellen würde, dann käme dieses System der Justiz, das abschließende Urteile fällt, in Gefahr.
Darauf ruhen sich natürlich alle möglichen Leute aus, die schlichtweg, man muss es so hart sagen, fuschen.“
Und man soll sich hüten zu glauben, dass man in den Kreisen der bundesdeutschen Rechtsprechung nicht wüsste, was man da gemeinsam seit 69 Jahren grundgesetz- und rechtsstaatswidrig tagtäglich tut. Entlarvend das Zitat des Direktors des Amtsgerichts Soltau Sigmund Rundt vom 06.05.1998, Az.:1460-5-6 XVII F 20:
„Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.“
So erklären sich die Täter selbst zu dem was sie da seit 69 Jahren unbehelligt von der bundesdeutschen Bevölkerung einfach tun:
„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetz. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ em. Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke am 06.08.2015
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute – Fehlanzeige -.