- es in Deutschland keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gibt?
- es in Deutschland, bis auf den Stimmenkauf, keinen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt?
- es in Deutschland keinen Straftatbestand der Folter gemäß Art. 1 der UN-Antifolterkonvention gibt trotz Rechtsbefehl gemäß Art. 4 des Übereinkommens an die Nationalstaaten?
- Ihre Einkommen- und Lohnsteuern auf der Grundlage des von Adolf Hitler erlassenen Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934 durch das bundesdeutsche Finanzamt eingezogen werden?
- ein Finanzbeamter, der Steuern im Veranlagungs- und/oder Einspruchsverfahren bewusst falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht (BGHSt 24, 326)?
- es nicht die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten ist, sich an das Recht zu halten (OLG Celle 3 Ws 176/86)?
- Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Gebühren und Abgaben von Ihnen zugunsten des Staates rauben dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
- Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Ihre staatlichen Leistungen zugunsten des Staates kürzen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
- ein Verwaltungsakt nicht deshalb schon nichtig ist, weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt (BFH IV B 13/81)?
- auch eine rechtswidrig (verfassungswidrig) zustande gekommene Entscheidung vollstreckt werden kann (LG Stade 11c Qs 65/11)?
- Beamte durch nichtige nationalsozialistische Gesetze das Grundgesetz außer Anwendung setzen?
- der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker-Aschoff als Chefjurist der Haupttreuhandstelle-Ost an der fabrikmäßigen Ausrottung und Verwertung der osteuropäischen Juden beteiligt war?
- das Bundesverfassungsgericht die Anwendung von nichtigen nationalsozialistischen Gesetze zulässt?
- das Bundesverfassungsgericht die Anwendung verfassungswidriger/ungültiger Gesetze zulässt?
- das Bundesverfassungsgericht (nicht nur) die Hartz-IV-Gesetze verfassungswidrig Ihre Grundrechte verletzen lässt und die entsprechenden Schutzvorschriften des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 GG), aufgrund deren diese Gesetzgebung eigentlich nichtig ist, nicht anwendet?
- das Bundesverfassungsgericht Ihre Verfassungsbeschwerden nicht zu bearbeiten braucht, obwohl Sie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt haben?
- Sie Ihre Klagen und Beschwerden vor den Gerichten gegen die öffentliche Gewalt wegen der Verletzung Ihrer Grundrechte selbst bezahlen müssen?
- die juristische Ausbildung heute noch auf nationalsozialistischen Rechtslehren basiert?
- die Strafermittlungsbehörden die Opfer staatlicher Gewalt anklagen und nicht die Täter?
- deutsche Gerichte nicht nur nationalsozialistische Verbrecher schützen, sondern auch heute noch Opfer staatlicher Verbrechen verurteilen?
- Die Gerichte Gebühren von Ihnen auf der verfassungswidrigen Grundlage nicht mehr gültiger nationalsozialistischer Gesetze mit Zwang und Gewalt erheben und notfalls mittels Zwangshaft und Ihrem »bürgerlichen Tod zu Lebzeiten« beitreiben lassen (vgl. JBeitrO)?
- Widerstand gegen rechtswidrigen Missbrauch staatlicher Gewalt immer öfter mit dem Entzug der Lebensgrundlagen, Zwangsbetreuung und Zwangspsychiatrisierung bestraft wird?
- es keine Möglichkeit gibt, Wahlmanipulationen und -fälschungen zu beweisen?
- die Innenminister entscheiden, welche Parteien zu Wahlen zugelassen werden?
- jeder Beamte das Grundgesetz und einfaches Gesetz brechen darf, wenn es opportun ist?
- die Bindung der öffentlichen Gewalt an die unmittelbar geltendes Recht bildenden Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) faktisch aufgehoben ist?
Sie glauben das alles nicht, dann ist Ihnen nicht zu helfen, denn diejenigen, die mit dem 23.05.1949 samt Bundesrepublik Deutschland sich die Macht und ihre Möglichkeiten auf der Grundlage von Anfang an grundgesetzwidrig ungültiger Wahlgesetze genommen haben, haben im Laufe von Siebenjahrzehnten alles erdenklich mögliche getan, um auch ihren biologischen Nachfolgern die grundgesetzwidrig erlangte Macht unter allen Umständen zu erhalten. Ein maßgebliches Steuerungselement ist hier das bundesdeutsche Bildungssystem, denn Wissen ist Macht aber nichts wissen, macht auch nichts.
Und so sieht die Praxis aus, die unscheinbar daherkommt:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
Dass aber deswegen die Bevölkerung sich versammelt und darauf pocht, dass endlich Schluss damit ist, gegen sie grundgesetzwidrig die NS-Rechtsordnung des Massenmörders Adolf Hitler auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig zu exekutieren, ist in den vergangenen 70 Jahren Existenz des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgekommen und das wissen diejenigen Täter seit damals, als sie ungeniert am 23.05.1949 zugegriffen haben nach dem, was ihnen hingehalten wurde, nämlich wieder die Macht, nur haben sie unscheinbar zugegriffen. Gewaltfrei, denn das wäre aufgefallen, waren doch die Alliierten Westmächte zugegen. Aber aufgrund dessen, dass nur praktisch ein Hand voll wusste, was im Bonner Grundgesetz wirksames gegen die öffentliche Gewalt verankert geschrieben steht, war es ein Leichtes, mit ungültigen Wahlgesetzen an den Start zu gehen. Und seitdem nahm das Schicksal Bundesrepublik Deutschland seinen Lauf, so dass es heute immer noch heißt:
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.