Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)
Bis heute, dem 71. Jahrestages des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, sind immer noch alle bundesdeutschen Wahlgesetze auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wegen deren nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) ex tunc ungültig mit der Folge, dass seit dem 15.06.1949 alle bundesdeutschen Wahlen nichtig sind und die Mandate allesamt nur nominellen Charakter besessen haben bzw. derzeit besitzen mit der weiteren Folge, dass alle Entscheidungen dieser aus nichtigen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger ebenso nichtig sind und zwar ausnahmslos.
Aus der Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ möge man von Seiten der staatspolitisch eventuell interessierten bundesdeutschen Bevölkerung das folgende Zitat zur Kenntnis nehmen:
«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.»
Sodann versteht man auch das folgende Zitat:
„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970
Fakt ist trotz dieser Lippenbekenntnisse jedoch, dass sich die Länderinnenminister, die man auch Verfassungsminister in der Bundesrepublik Deutschland nennt, den Bundesinnenminister am 10.08.1950 gemeinsam aufgefordert haben, das folgende Zitat am 11.08.1950 auf der 89. Kabinettssitzung der ersten Adenauer-Regierung zu Protokoll zu geben:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
Aufgrund dieses heute sich noch in den Kabinettsprotokollen von damals aufzufindenden Zitats sollte der bundesdeutschen Bevölkerung endlich einmal klar werden, dass spätestens seit dem 11.08.1950 der Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes für die bundesdeutsche öffentliche Gewalt Schnee von gestern geworden ist.
Die grundgesetzwidrigen faktischen Details in der seit 71 Jahren vorsätzlich grundgesetzwidrig geübten Verfassungswirklichkeit liest man hier reihenweise im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.