Ramelow führt den Inhalt des Ministerpräsidenteneid zum zweiten Mal ad absurdum, denn sowohl die Landtagswahl als auch seine Wahl am 04.03.2020 ist nichtig, denn das Thüringische Landeswahlgesetz wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig

Am 04.03.2020 wählten grundgesetzwidrig mandatierte Abgeordnete in Thüringen Bodo Ramelow (DIE LINKE) grundgesetzwidrig zum Ministerpräsidenten.  Grundgesetzwidrig mandatiert, weil das thüringische Landeswahlgesetz wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig geblieben ist, die auf der Basis dieses ungültigen Landeswahlgesetzes durchgeführten Landtagswahlen alle nichtig sind und bleiben, ebenso die sodann von den grundgesetzwidrig mandatierten Abgeordneten gewählten Ministerpräsidenten, zuletzt zum zweiten Mal den Bodo Ramelow (DIE LINKE) am 04.03.2020.

Ramelow leistete unmittelbar nach seiner grundgesetzwidrigen Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten den folgenden von der Thüringer Landesverfassung gemäß Art. 71 vorgeschriebenen Eid:

“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.”

Würde Ramelow den Eidinhalt respektieren, dann hätte dieser Mann sich nicht zum zweiten Mal zum Ministerpräsidenten Thüringens wählen lassen dürfen, denn ohne grundgesetzkonformes Landeswahlgesetz war und ist er nicht nur nicht grundgesetzkonform Landtagsabgeordneter geworden, denn schon diese Wahlen waren und sind von Grundgesetzes wegen nichtig, sondern auch seine Wahlen zum Ministerpräsidenten waren und sind ohne Blick auf den Ausgang dieser Wahlen ebenso nichtig und bleiben es im Ergebnis auch.

Details lesen sich hier im Blog.

Bodo Ramelow und die anderen 89 im Thüringer Landtag Sitzenden müssen zur Kenntnis nehmen, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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