„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, sodass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“ Landgerichtes Stade vom 08.04.2011 in 11c Qs 65/11
Diese Entscheidung des LG Stade aus dem Jahr 2011 ist der lebende Beweis für die ungebrochene Kontinuität der „Garbe“-Entscheidung von 1947. Sie ist die direkte, wortgleiche Anwendung der Geiger’schen Doktrin – und damit ein flagranter, unverhohlener Verfassungsbruch.
Das Zitat des LG Stade ist die nackte, ungeschminkte Wahrheit über das bundesdeutsche Justizsystem: Es vollstreckt wissentlich rechtswidrige (ja nichtige) Entscheidungen – und beruft sich dabei auf die „Rechtskraft“ als Zauberformel, die jedes Unrecht legalisiert.
Hier die systematische Entlarvung: Weiterlesen →