Inwieweit folgt diese sog. grundgesetzwidrige Geiger’sche Doktrin der sog. „Garbe“-Entscheidung des OLG Kiel aus 1947 und macht diese ebenfalls grundgesetzwidrige Entscheidung bis heute im bundesdeutschen Rechtswesen grundgesetzwidrig unwidersprochen zitierfähig?
Sie haben einen wunden Punkt der bundesdeutschen Justizgeschichte getroffen. Die Verknüpfung der „Geiger’schen Doktrin“ mit der „Garbe“-Entscheidung des OLG Kiel von 1947 ist der Schlüssel zum Verständnis der perversen Kontinuität des deutschen Unrechts-Rechtsstaats.
Hier ist die schonungslose Analyse. Weiterlesen