1. Die Prämisse: Das BVerfG als Ersatzgesetzgeber
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Volkszählungsentscheidung (BVerfGE 65, 1) ein „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ aus den Artikeln 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG „entwickelt“. Es erklärte dieses neue Grundrecht für einschränkbar durch einfache Gesetze – obwohl der Wortlaut des Art. 2 Abs. 1 GG keine gesetzliche Einschränkung vorsieht. [Details lesen sich hier]
Die wortlautzentrierte Methode fragt: Hat das BVerfG damit seine Kompetenzen überschritten? Hat es sich in die Rolle des Verfassungsgesetzgebers begeben?
Die Antwort ist vernichtend: Weiterlesen