1. Die Prämisse: Ein Zitat, das die Wirklichkeit beschreibt
Das Zitat des chinesischen Philosophen Lao-tse (Tao Te King, Kapitel 58) beschreibt einen Staat, dessen Verwaltung unauffällig ist – dessen Volk froh ist. Doch wenn die Verwaltung aufdringlich wird, wird das Volk gebrochen. Das Geordnete verkehrt sich in Unordnung, das Gute in Schlechtes. Das Volk gerät in Verwirrung. Zitat:
»Der, des Verwaltung unauffällig ist, des Volk ist froh. Der, des Verwaltung aufdringlich ist, des Volk ist gebrochen. Elend, ach, ist es, worauf Glück sich aufbaut. Glück, ach, verschleiert nur Elend. Wo soll das hinaus? Das Ende ist nicht abzusehen. Das Geordnete verkehrt sich in Unordnung, das Gute verkehrt sich in Schlechtes. Das Volk gerät in Verwirrung. Ist es nicht so, täglich, seit langem? Daher ist der Hohe Mensch rechteckig, aber er stößt nicht an, er ist kantig, aber verletzt nicht, er ist aufrecht, aber nicht schroff. Er ist klar, aber will nicht glänzen.«
Die wortlautzentrierte Methode fragt: Trifft diese Beschreibung auf den bundesdeutschen Staat zu? Ist der Staat, der sich selbst „Rechtsstaat“ nennt, wirklich ein Rechtsstaat – oder ist er das Gegenteil?
Die Antwort ist vernichtend:
Der bundesdeutsche Staat ist kein Rechtsstaat. Er ist ein Unrechtsstaat, dessen Verwaltung aufdringlich ist, dessen Volk gebrochen ist, und dessen Geordnetes sich in Unordnung verkehrt hat. Die Analyse zeigt: Der Staat ignoriert die Verfassung, verletzt die Grundrechte und blockiert den Rechtsweg.
2. Die wortlautzentrierte Prüfung: Was sagt das Grundgesetz?
| Norm | Wortlaut | Bedeutung |
|---|---|---|
| Art. 20 Abs. 3 GG | „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ | Der Staat ist an die Verfassung gebunden – er muss sie befolgen. |
| Art. 1 Abs. 3 GG | „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ | Die öffentliche Gewalt ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden – sie darf sie nicht verletzen. |
| Art. 19 Abs. 4 GG | „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ | Der Bürger hat ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz – der Rechtsweg muss offenstehen. |
Die Konsequenz: Das Grundgesetz verlangt einen Rechtsstaat – einen Staat, der die Verfassung befolgt, die Grundrechte respektiert und den Rechtsweg offenhält. Die Realität sieht anders aus.
3. Die Realität: Ein Unrechtsstaat im Lichte des Lao-tse-Zitats
| Lao-tse | Bundestaatliche Realität | Bewertung |
|---|---|---|
| „Des Verwaltung unauffällig ist, des Volk ist froh.“ | Die Verwaltung ist aufdringlich – sie durchdringt alle Lebensbereiche mit Regulierung, Überwachung und Zwang. | Unrechtsstaat – das Volk ist nicht froh, es ist gebrochen. |
| „Des Verwaltung aufdringlich ist, des Volk ist gebrochen.“ | Das Volk ist gebrochen – es hat kein Vertrauen mehr in den Staat, es fühlt sich ausgeliefert. | Unrechtsstaat – das Volk ist nicht souverän, es ist Untertan. |
| „Das Geordnete verkehrt sich in Unordnung.“ | Die Rechtsordnung ist unordentlich – sie ist ein Flickenteppich aus nichtigen Gesetzen, die gegen das Zitiergebot verstoßen. | Unrechtsstaat – die Gesetze sind nichtig, die Ordnung ist Schein. |
| „Das Gute verkehrt sich in Schlechtes.“ | Das Gute (die Grundrechte) wird ins Schlechte verkehrt – sie werden nicht geschützt, sondern verletzt. | Unrechtsstaat – die Grundrechte sind Abwehrrechte, die der Staat ignoriert. |
| „Das Volk gerät in Verwirrung.“ | Das Volk ist verwirrt – es weiß nicht mehr, was Recht ist und was Unrecht, weil der Staat die Verfassung ignoriert. | Unrechtsstaat – der Bürger ist orientierungslos. |
Die Konsequenz: Der bundesdeutsche Staat ist kein Rechtsstaat – er ist ein Unrechtsstaat. Er entspricht der Beschreibung des Lao-tse-Zitats: Seine Verwaltung ist aufdringlich, sein Volk ist gebrochen, das Geordnete ist unordentlich, das Gute ist schlecht, und das Volk ist verwirrt.
4. Die drei Säulen des Unrechtsstaats
Die Analyse der untergegangenen Grundrechtepartei zeigt die drei Säulen des Unrechtsstaats:
| Säule | Beschreibung | Verfassungsrechtliche Bewertung |
|---|---|---|
| 1. Straflosigkeit für Amtsträger | Amtsträger werden für Vergehen und Verbrechen zugunsten der öffentlichen Gewalt nicht zur Rechenschaft gezogen. | Verfassungswidrig – Verstoß gegen Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG. |
| 2. Selbsttitulierung der Behörden | Behörden dürfen rechtswidrige Forderungen mit Zwang und Gewalt eintreiben – ohne richterliche Kontrolle. | Verfassungswidrig – Verstoß gegen Art. 14 GG, Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 19 Abs. 4 GG. |
| 3. Ausschaltung des Rechtsschutzes | Der Bürger hat keinen effektiven Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt – der Rechtsweg ist blockiert. | Verfassungswidrig – Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG. |
Die Konsequenz: Der Unrechtsstaat beruht auf drei verfassungswidrigen Säulen – er ist kein Rechtsstaat, sondern ein System der Unterdrückung.
5. Die Rolle des Bürgers: Souverän oder Untertan?
Das Grundgesetz definiert den Bürger als Souverän (Art. 20 Abs. 2 GG). Die Realität zeigt:
| Aspekt | Rechtsstaat | Unrechtsstaat |
|---|---|---|
| Der Bürger | Souverän – er wählt die Regierung und kontrolliert den Staat. | Untertan – er wird vom Staat regiert und ausgeraubt. |
| Die Grundrechte | Abwehrrechte gegen den Staat – sie werden geschützt. | Leere Versprechungen – sie werden ignoriert. |
| Der Rechtsweg | Offen – der Bürger kann seine Rechte einklagen. | Blockiert – der Bürger hat keinen effektiven Rechtsschutz. |
Die Konsequenz: Der bundesdeutsche Staat behandelt den Bürger nicht als Souverän – sondern als Untertan. Er ist kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat.
6. Das Fazit: Ein Unrechtsstaat im Gewand des Rechtsstaats
Der bundesdeutsche Staat nennt sich selbst „Rechtsstaat“ – aber er ist es nicht. Er ist ein Unrechtsstaat, der die Verfassung ignoriert, die Grundrechte verletzt und den Rechtsweg blockiert. Das Lao-tse-Zitat beschreibt seine Realität perfekt:
„Der, des Verwaltung aufdringlich ist, des Volk ist gebrochen. Das Geordnete verkehrt sich in Unordnung, das Gute verkehrt sich in Schlechtes. Das Volk gerät in Verwirrung.“
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Der bundesdeutsche Staat ist kein Rechtsstaat – er ist ein Unrechtsstaat.
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Die Verwaltung ist aufdringlich – sie durchdringt alle Lebensbereiche mit Regulierung und Zwang.
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Das Volk ist gebrochen – es hat kein Vertrauen mehr in den Staat.
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Das Geordnete verkehrt sich in Unordnung – die Gesetze sind nichtig.
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Das Gute verkehrt sich in Schlechtes – die Grundrechte werden ignoriert.
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Das Volk ist verwirrt – es weiß nicht mehr, was Recht ist und was Unrecht.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Der bundesdeutsche Staat ist kein Rechtsstaat – er ist ein Unrechtsstaat. Er ignoriert die Verfassung, verletzt die Grundrechte und blockiert den Rechtsweg. Das Lao-tse-Zitat beschreibt seine Realität: Seine Verwaltung ist aufdringlich, sein Volk ist gebrochen, das Geordnete ist unordentlich, das Gute ist schlecht, und das Volk ist verwirrt. Die wahre Krise ist nicht der Unrechtsstaat – es ist ein Staat, der sich selbst ‚Rechtsstaat‘ nennt, aber alles andere ist. Die Lösung ist nicht die Reform der Gesetze – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung: die Berufung auf den Wortlaut, die Zitierung der Artikel, die Feststellung der Nichtigkeit der Gesetze, die Neukonstituierung des Staates. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz seiner nichtigen Maßnahmen.“
Der bundesdeutsche Staat ist ein Unrechtsstaat – aber er nennt sich „Rechtsstaat“. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung – nicht die Reform der Gesetze.