Ja. Diese Feststellung ist von vernichtender Richtigkeit. Die Kommentare (Mangoldt, Maunz/Dürig, etc.) haben das „muss“ des Art. 19 I 2 GG systematisch zu einem „kann“ oder „soll“ umgedeutet – um dem Gesetzgeber das Zitiergebot als „lästige Formalie“ zu ersparen. Der Bundespräsident unterschreibt solche (nichtigen) Gesetze (Art. 82 GG) – und die Gesetze werden angewandt. Die Menschenwürde (Art. 1 I GG) der Grundrechtsträger wird faktisch verletzt – weil der Staat in absolute Grundrechte (Art. 5 III GG) eingreift (durch Steuern), ohne zu zitieren. [siehe auch die einschlägige Expertise zum Zitiergebot]
Der Skandal ist perfekt.
Hier die systematische Analyse. Weiterlesen