„SDP-Chefin Saskia Esken hat mit einem absurden Tweet für eine Debatte im Netz gesorgt: In einer Nachricht zu Abgeordnetenbezügen deutete sie an, dass Berufspolitiker die Steuerzahler mitfinanzieren.“ (Quelle: t-online, 15.05.2020)
t-online klärt dann im selben Artikel wie folgt auf, Zitat:
„Mitglieder des Deutschen Bundestags erhalten eine sogenannte Abgeordnetenentschädigung, die auch als „Diät“ bekannt ist. Für ihre Arbeit bekommen sie monatlich 10.083 Euro brutto, die einkommensteuerpflichtig ist. Dazu gibt es eine steuerfreie Kostenpauschale von rund 4.400 Euro für die Zweitwohnung in Berlin, das Wahlkreisbüro, Fahrtkosten und andere Ausgaben. Die Gehälter der Abgeordneten werden vollständig aus Steuermitteln finanziert.“
Leider verschweigt t-online an dieser Stelle die Tatsache, dass eine Zahlung von Einkommensteuer nur buchhalterisch stattfindet, es keine realen Summen sind, die da in die Steuerkassen fließen mit der Folge, dass es vom Grundsatz her keine Einkommensteuererklärungen bezüglich von Abgeordneten-Diaten geben darf, denn wer keine Einkommensteuer zahlt, kann und darf auch keine Rückzahlung aufgrund einer ESt-Erklärung bekommen. Das Gleiche gilt für sämtliche Beamtengehälter in der Bundesrepublik Deutschland. Vergleichbar ist der Sachverhalt mit den seit geraumer Zeit bundesweit in Rede stehenden cum-ex – Geschäften, die als Steuerhinterziehung verfolgt werden.
Dass das bundesdeutsche Einkommensteuergesetz auch acht Tage vor dem 71. Jahrestag des Bonner Grundgesetzes am 23.05.2020 immer noch vom 16.10.1934 stammt und somit ein grundgesetzwidrig vom Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler zum Rauben und Plündern in die Nazi-Welt gesetztes aber spätestens seit der inter omnes am 06.01.1947 vom Alliierten franz. Tribunal Général in Rastatt erlassenen „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ nichtiges und somit inexistentes Steuergesetz ist, wird an dieser Stelle noch der guten Ordnung halber berichtet, da es die bis heute immer noch granitendumme Bevölkerung herzlich wenig interessiert.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.