»Ex iniuria ius non oritur«
(Aus Unrecht entsteht kein Recht)
Warum aber leisten bundesdeutsche Bundes- und Staatsanwälte eigentlich nicht den von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen zwingend zu leistenden Beamteneid, wenn sie zum Bundesanwalt / Staatsanwalt ernannt werden, kommt doch das Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem jeweiligen Dienstherrn nur dann rechtswirksam zustande, wenn auch der ernannte Beamte im Gegenzug den amtsbezogenen Eid leistet?
Auszugsweise zum promissorischen Eid, also dem Amts- oder auch Diensteid in der Bundesrepublik Deutschland aus BVerfGE 33, 23 vom 11.04.1972 des sog. BVerfG – Richters Dr. v. Schlabrendorff:
Nach Art. 56 GG leistet der Bundespräsident einen promissorischen Eid. Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten gemäß Art. 64 GG ebenfalls einen promissorischen Eid. Außerhalb des Grundgesetzes verlangt der Gesetzgeber einen promissorischen Eid vom Berufssoldaten, vom Richter und vom Beamten. Anders ausgedrückt: Nicht nur Gesetze des ordentlichen Rechts, sondern auch Bestimmungen des Grundgesetzes kennen und verlangen den Eid. Daraus schließe ich: Der Eid ist Bestandteil und damit auch eine Rechtskategorie unserer Verfassung. […]
Hierbei darf nicht vergessen werden, daß der Eid nicht nur den Eidgeber, sondern auch den Eidnehmer bindet. Der Eidnehmer verpflichtet den Eidgeber zur Treue gegenüber dem deutschen Volk, gegenüber dem Grundgesetz, gegenüber den Gesetzen des Bundes BVerfGE 33, 23 (38) BVerfGE 33, 23 (39) und zur Wahrung der Pflichterfüllung und der Gerechtigkeit. In gleicher Weise aber wird hierdurch der Staat gebunden. Durch die Eidnahme verpflichtet sich der Staat zur Treue gegenüber dem Eidgeber. […]
Fakt ist, dass kein Bundes- und Staatsanwalt von Grundgesetzes wegen formell und materiell zum Handeln als Bundes- und Staatsanwalt befugt ist, solange er seinen Amts- / Diensteid nicht geleistet hat; de facto sind alle von diesen Personen veranlassten oder vollzogenen Amtshandlung ex tunc nichtig mit der Folge, dass dieser Personenkreis niemals Herr des strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sein kann, geschweige denn darf und ebenso wenig Ankläger vor den bundesdeutschen Strafgerichten spielen darf. Flächendeckend wird hier Amtsanmaßung begangen und Millionen bundesdeutsche Grundrechteträger in ihren unverletzlichen Grundrechten verletzt, denn aus Unrecht entsteht kein Recht und handelt man noch so löblich.
Zitat aus SPIEGEL 27/2014:
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so: „Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Zitat ebenfalls aus SPIEGEL 27/2014:
„Für Laien schwer verständlich: Das Gericht stellte damit nicht Mollaths Unschuld fest. Es folgte lediglich dem Grundsatz, dass auch ein in der Sache möglicherweise zutreffendes Urteil nicht auf unrechtmäßigem Weg zustande kommen darf. Vereinfacht gesagt: Im rechtsstaatlichen Verfahren zählt der korrekte Weg genauso viel wie das korrekte Ergebnis.“
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Dr. Wolfgang Naucke, Prof. für Straf- und Strafprozessrecht, am 06.08.2016 schriftlich:
„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“
Zitat aus ZDF Fernseh-Dokumentation „Unschuldig hinter Gittern“:
„Hunderte, wenn nicht Tausende sind hinter Gittern, unschuldig. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Es kann jeden treffen. Die Folgen für die Opfer von Fehlurteilen sind dramatisch.“
sodann Thomas Darmstedt, Jurist und Spiegel-Autor,Zitat:
„Fehlerkultur gehört nicht zur Justiz.
Das ganze System der Dritten Gewalt besteht aus dem Selbstverständnis, dass man absolut und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet.
Wenn man das infrage stellen würde, dann käme dieses System der Justiz, das abschließende Urteile fällt, in Gefahr.
Darauf ruhen sich natürlich alle möglichen Leute aus, die schlichtweg, man muss es so hart sagen, fuschen.“
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.