Berliner Antidiskriminierungsgesetzdiskussion auf Innenministerkonferenz in Erfurt am 18.06.2020 weckt Erinnerungen an Länderinnenministerkonferenz vom 10.08.1950 und Protokollnotiz vom 11.08.1950 um des wirksamen Durchgreifens willen versus unmittelbares Recht bildender unverletzlicher Grundrechte

Der Spiegel-online vermeldet aktuell von der Länderinnenminsterkonferenz am 18.06.2020 in Erfurt:

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