Auch wenn man Unwahrheiten noch so eloquent formuliert, sie bleiben unwahr, denn wahr ist seit dem 23.05.1949, dass das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Die Wahrheit ist, dass das Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis über den heutigen Tag hinaus noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Anders lautende Bekundungen von Seiten der etablierten Parteien sowie denjenigen, die personell aktiv die bundesdeutsche öffentliche Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt verkörpern, sind bis zum Beweis des Gegenteils unwahr.

Am 17.10.1959 hielt der Kronjurist der SPD Dr. Adolf Arndt† in Kassel seine Rede mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“ und resümierte schlussendlich, dass das Bonner Grundgesetz am 17.10.1959 noch immer seiner wahren Erfüllung harren würde. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Die seit dem 23.05.1949 die wahre Erfüllung des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nämlich grundgesetzfeindlich aushebelnden grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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