70 Jahre SPD in Bremen in Regierungsverantwortung zeigt eindrucksvoll die Grundgesetzfeindlichkeit dieser Partei, wird in Bremen seit 70 Jahren aufgrund ungültigen bremischen Landeswahlgesetzes ungültig gewählt

70 Jahre grundgesetzwidriges Wählen findet nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den deutschen Bundestag wegen des seit dem 14.08.1949 ungültigen Bundeswahlgesetzes statt, sondern auch in Bremen. In Bremen lässt sich alle Jahre wieder die SPD aufgrund des ebenso ungültigen Landeswahlgesetzes grundgesetzwidrig an die Macht wählen, doch die Mandate sind allesamt grundgesetzwidrig erlangt und nichtig. Auch wenn das bis heute weder die Täter noch die Wähler wirklich wahr haben wollen, doch was gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) verstößt, ist ungültig und darauf basierende Ergebnisse sind und bleiben nichtig, nur das ist grundgesetz- und landesverfassungskonform.

Am 17.10.1959 hat der Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt in seiner Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ resümiert, dass das Grundgesetz noch 10 Jahre nach dessen Inkrafttreten immer noch seiner Erfüllung harren würde. Fakt ist, dass auch im Jahr 70 der Bundesrepublik Deutschland das Bonner Grundgesetz, trotz ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, grundgesetzwidrig immer noch seiner wahren Erfüllung harrt.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Was von den Funktionären der SPD seit dem Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland bezüglich ihrer Grundgesetzestreue zu halten ist, sollte inzwischen jedermann klar geworden sein, doch die granitene Dummheit der bundesdeutschen Bevölkerung ist nicht zu unterschätzen. Da haben Grundgesetzkriminelle wohl auch weiterhin ein unverschämtes Standing, reicht es doch Umverteilung zu predigen, während man selbst sich die Taschen bis über den Rand nach Belieben füllt, gleichzeitig das grundgesetzwidrige haftungs- und straflose Rauben und Plündern der wehrlosen Bevölkerung in allen Lebenslagen als rechtmäßig erklärt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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