70 Jahre Bonner Grundgesetz, 70 Jahre grundgesetzwidriger Zwang, 70 Jahre leerlaufende unmittelbares Recht bildende unverletzliche Grundrechte

Am 23.05.1949 trat das scheinbar von niemandem damals wirkliche gewollte Bonner Grundgesetz in kraft. Bis heute ist es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, doch kaum einer nimmt diese unverbrüchliche Tatsache tatsächlich für bare Münze.

Seit 70 Jahren wird die bundesdeutsche Bevölkerung über den wahren Inhalt und die sich gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt richtenden Rechtsbefehle ebenso im Unklaren gelassen wie über die einzigartige Ausgestaltung der unverletzlichen Grundrechte als die öffentliche Gewalt nämlich unmittelbar bindendes Recht ohne wenn und aber.

Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt ist über diesen grundgesetzfernen Zustand in der Bundesrepublik Deutschland nicht unerfreut, denn kann sie doch grundgesetzwidrig hoheitlich handeln ohne dass es jeder Grundrechteträger bemerkt und sollte der eine oder andere es bemerkt haben, dann wurde trickreich auf Art. 19 Abs. 4 GG verwiesen, frei nach dem Motto, der Kunde kann ja klagen. In der Mehrzahl der Fälle übrigens bis heute ohne Erfolg.

Für die Erfolglosigkeit hat die öffentliche Gewalt nämlich ausreichend Sorge getragen. Gleich nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes 1949 wurde als quasi erstes einfaches Gesetz das Bundeswahlgesetz erlassen und das war von Anfang an ungültig, weil man es unterlassen hatte, die Grundrechte garantieren sollende und daher von Grundgesetzes zwingend zu befolgende Zitiervorschrift des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass des Gesetzes zu beachten.

De facto ist aufgrund dessen der ersten Bundestag grundgesetzwidrig gewählt. Die ersten Bundesregierung hat ebenfalls grundgesetzwidrig existiert. Die erste Bundesversammlung ist ebenfalls nicht grundgesetzkonform zusammengekommen und der erste Bundespräsident dementsprechend ebenfalls nicht grundgesetzkonform ins Amt gelangt.

Die Gesetze und Rechtsverordnungen, die dann zustande gebracht worden sind, alle Schall und Rauch, denn wer nicht grundgesetzkonform gewählt worden ist, hatte im Deutschen Bundestag nichts zu suchen, nichts zu beraten und nichts als Gesetzgeber abzustimmen und zu verabschieden.

Bis heute zieht sich dieser von nach dem 08.05.1945 auch weiterhin gut informierten und vor allen Dingen politisch nicht inaktiven Kreisen hochverräterische Akt durch die ebenfalls 70 Jahre junge Bundesrepublik Deutschland.

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Die sog. Hüter der Verfassung (Bonner Grundgesetz) in Karlsruhe sitzen bis heute auf einem am 13.03.1951 wegen Ungültigkeit ex tunc nie in kraft getretenen BVerfGG, der Verstoß gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG hat es verursacht. Aber auch der Bundestag hat von Anfang an diejenigen sog. Richter, die er an das BVerfG zu wählen hat gemäß Art. 94 Abs. 1 GG, nicht als Bundestag, sondern mit Hilfe eines ausdrücklich von Grundgesetzes nicht zugelassenen Richterwahlausschuss gewählt (bestimmt) und damit sind diese Damen und Herren niemals zu Richterehre gekommen, sondern haben dort amtsanmaßend gesessen in roter Robe. Aber auch die vom Bundesrat an das BVerfG gewählten Figuren sind es nie geworden am BVerfG, nämlich Richter, weil sich nicht nur bis heute kein einziger Bundestag hat grundgesetzkonform wählen lassen, da alle Bundeswahlgesetze an dem selben unheilbaren Fehler leiden, wie das erste Bundeswahlgesetz, nämlich am Verstoß gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, sondern auch alle Länderwahlgesetz dem unbeachteten Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bis heute zum Opfer gefallen und somit ungültig und die Wahlen nichtig waren und sind mit der Folge, dass keine vom sog. Bundesrat an das BverfG gewählte Figur jemals wirklich kraft Amtes Richter geworden ist. Demzufolge sind alle von Seiten des BVerfG seit September 1951 bis heute von den Hütern des Bonner Grundgesetzes erlassenen Entscheidungen jemals grundgesetzkonform ergangen, geschweige denn rechtswirksam geworden. Auf EU-Ebene werden solche Akte als inexistent und wirkungslos bezeichnet.

Gesetzgeber, vollziehende und rechtsprechende Gewalt fahren die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat inzwischen seit 70 Jahren regelrecht gegen die Wand, denn die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes werden allesamt ignoriert und die unverletzlichen die öffentliche Gewalt als unmittelbar geltendes Recht bindenden unverletzlichen Grundrechte laufen praktisch seit 70 Jahren leer.

Am 17.10.1959, gut 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949, sprach Dr. Adolf Arndt (Jurist und MdB) in seiner Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ in Kassel schon davon, dass das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung harren würde. Inzwischen 60 weitere Jahre verstrichen und immer noch harrt das Bonner Grundgesetz seiner wahren Erfüllung, trotz anders lautender Beteuerungen der sich öffentliche Gewalt nennenden Grundgesetzgegner.

Es herrscht nicht nur seit 70 Jahren diesbezüglich Sprachlosigkeit, sondern auch für die Täter Straf- und Haftungslosigkeit. Ausgeplaudert hat es der FDP – Brüderle im Jahr 2012:

»Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, Freitag, 29. Juni 2012.

Bis heute wird ungeniert grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizerten nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig in der Bundesrepublik Deutschland exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.).

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim (Das System) beschreibt die Bundesrepublik Deutschland so:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.«

Mann kann es aber auch so beschreiben:

»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.« Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG

Bis heute gibt es keinen Grund, diese Beschreibung von Nierhaus von 1996 als eine bloß gewagte These zu titulieren.

Die jüngste Vergewaltigung zum Nachteil des Bonner Grundgesetzes erfolgt derzeit bundesweit in Gestalt des grundgesetzwidrigen Installierens der sog. Pflegekammer für rund 1,2 Millionen zu Zwangsmitgliedern gemachte Pflegekräfte. Wen interessiert da in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt das einschlägige Verbot von sog. Zwangsmitgliedschaften. Ignoriert man dieses doch seit 70 Jahren bereits und das auch noch erfolgreich, lassen sich doch schon seit Jahrzehnten Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte und wer sonst noch als Zwangsmitglieder in von Grundgesetzes wegen nicht existieren dürften Subordinationsverhältnisse einblinden und dementsprechend ihrer gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 9 GG sowie Art. 12 GG von Grundgesetzes wegen garantierten Freiheit berauben.

Und zu allem schweigt die selbst ernannte vierte Gewalt, die bundesdeutsche Presse, so wie es der Nazi-Jurist, SA-Rottenführer u. Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg (dort auch Todesurteile erwirkt) Dr. Willi Geier 1941 in seinem Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftführers nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933“ [sog. „Schriftleitergesetz“ zu Papier gebracht hat, dass nämlich der pflichtbewusste Journalist im Konfliktfall mit dem Staat, die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen muss. Geiger wurde nicht etwa strafrechtlich verfolgt, nein er machte wie andere Nazis auch Karriere in der Bundesrepublik Deutschland als z.B. BGH – und BVerfG – Richter und das sogar noch in Personalunion. Übrig geblieben ist von diesem Geiger übrigens das folgende Zitat, dass sehr viel aussagt über den von ihm maßgeblich seit dem 23.05.1949 mitgestalteten Rechtsstaats versus Bonner Grundgesetz:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“ (DRiZ, 9/1982, 325)

Glücksspielmetaphern sind in Sachen Justiz anscheinend besonders beliebt, cf. Richter am BGH a.D. Wolfgang Neskovic (ZAP14/1990, 625): „Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. […] Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung.“ Aber ist die Justiz wirklich so harmlos, dass man zumindest immer noch auf „Glück“ vertrauen darf? Oder stimmt vielleicht eher die These von Hans Georg Möntmann in „Richter Roben Rechtsverdreher“: „Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde.“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes deshalb auch seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.