Kindersoldaten in der bundesdeutschen Parlamentsarmee versus UN-Kinderrechtskonvention

Laut terre des hommes dienen in der bundesdeutschen Parlamentsarmee UN-kinderrechtskonventionwidrig Kindersoldaten. Von Kindersoldaten wird dann gesprochen, wenn diese das 18. Lebensjahr noch nicht erlangt haben.

Gleichwohl soll das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert werden, um Kindern eigene Grundrechte von Ranghöchst wegen zu garantieren, lächerlicher geht es wohl kaum noch.

Weiter heißt es bei terre des hoomes, Zitat:

„Offensichtliche Defizite“ gibt es dem Bericht zufolge auch beim Schutz geflüchteter Kindersoldaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe ehemaligen Kindersoldaten aus Somalia etwa mehrfach die Anerkennung als Flüchtling mit dem Argument verweigert, dass in Somalia jedes Kind von Rekrutierung bedroht sei, kritisierte terre des hommes.“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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